Vernehmlassungen
Die Kantonsverfassung hält das Recht der Öffentlichkeit fest, über Erlasse und Beschlüsse rechtzeitig informiert zu werden (§ 34 KV). Dabei sind von einer Vorlage besonders Betroffene in geeigneter Form anzuhören. Der Regierungsrat ist verpflichtet, Vorlagen zur Verfassungsänderungen, Gesetzen oder Staatsverträgen mit verfassungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt, politischen Parteien und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung zu unterbreiten
(§ 7 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren).
Titel | Aufhebung Spitalgesetz, Erlass des Gesetzes über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG); Freigabe zur Vernehmlassung | |||
Datum | 26. April 2023 | |||
Begleitschreiben | ||||
Landratsvorlage (Entwurf)
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Gesetz über die Beteiligung an Spitälern (Spitalbeteiligungsgesetz, SpiBG) (Entwurf)
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Synopse Gesetz
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Dekret über die Betriebsstandorte des Kantonsspitals Baselland (KSBL)
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Frist |
26. Juli 2023
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Kontakt
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Tobias Lüscher, 061 552 59 19 und Oliver Kungler, 061 552 56 02 |