Vernehmlassungen

Die Kantonsverfassung hält das Recht der Öffentlichkeit fest, über Erlasse und Beschlüsse rechtzeitig informiert zu werden (§ 34 KV). Dabei sind von einer Vorlage besonders Betroffene in geeigneter Form anzuhören. Der Regierungsrat ist verpflichtet, Vorlagen zur Verfassungsänderungen, Gesetzen oder Staatsverträgen mit verfassungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt, politischen Parteien und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung zu unterbreiten
(§ 7 Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren).

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Aktuelle Vernehmlassungen

Titel Aufhebung Spitalgesetz, Erlass des Gesetzes über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG); Freigabe zur Vernehmlassung
Datum 26. April 2023
Begleitschreiben
Gesetz über die Beteiligung an Spitälern (Spitalbeteiligungsgesetz, SpiBG) (Entwurf)
Synopse  Gesetz
Dekret über die Betriebsstandorte des Kantonsspitals Baselland (KSBL)
Frist
26. Juli 2023
Kontakt
Tobias Lüscher, 061 552 59 19 und Oliver Kungler, 061 552 56 02