Brut- und Setzzeit beginnt – Leinenpflicht!

16.03.2017

Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere. Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.

Hunde benötigen Auslauf. Doch auch ein gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein Jäger. So kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald oder in Waldesnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen. Für Jungtiere von Wildtieren kann das schnell tödlich enden. Auch für allenfalls noch trächtige Muttertiere kann der zusätzliche Stress ernsthafte Folgen haben. Für viele Wildtiere sind zudem Wiesen und Hecken im Offenland wichtige Orte, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden. Die Behörden appellieren deshalb an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter und erinnern diese an die stets zwischen 1. April und Ende Juli geltende Leinenpflicht. Das Führen an der Leine ist notwendig, um den Wildtieren eine möglichst ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen. In Wildruhegebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Sie ist im Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) festgeschrieben. Einzelne Gemeinden haben zudem verschärfte Leinenvorschriften.

Jungtiere nicht berühren! Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel sind in den seltensten Fällen verwaist, auch wenn sie alleine angetroffen werden. Sie sollten keinesfalls angefasst und unbedingt vor Ort belassen werden. Im Zweifelsfall kann der lokale Jagdaufseher informiert werden.