RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren

Die RAV unterstützen Stellensuchende bei ihrer beruflichen Standortbestimmung und erarbeiten mit ihnen zusammen ihre individuell abgestimmte Bewerbungsstrategie. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, stehen ihnen viele Kurse und andere Weiterbildungsangebote zur Verfügung.

Anmeldung beim RAV:

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Sie können:

Weitere Infos finden Sie in der rechten Spalte.

Beratung

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum ersten Beratungsgespräch. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung statt. Die weiteren Beratungstermine werden jeweils im Gespräch vereinbart.

Ihre Pflichten

  • Sie müssen sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
  • Ihre Bemühungen müssen Sie nachweisen. Den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen müssen Sie monatlich spätestens am 5. Tag des Folgemonats beim RAV einreichen. Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitsbemühungen online zu erfassen. So ist die rechtzeitige Übermittlung ans RAV sichergestellt. Fragen Sie Ihr RAV, oder informieren Sie sich hier.
  • Im Krankheitsfall müssen Sie ein Arztzeugnis ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit einreichen
  • Alle Informationen über Ihre Rechte und Pflichten finden Sie unter http://rav.bl.ch