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Trockenheit und Hitze 2026 – Ausnahmeregelung für Landwirtschaftsbetriebe

Ausnahmeregelung für das Beitragsprogramm «Bodenbedeckung bei Hauptkulturen auf offener Ackerfläche» - Information vom 22. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das Anlegen einer Bodenbedeckung innerhalb von sieben Wochen nicht überall möglich.
Programm-Anforderung:
Anlegen einer Bodenbedeckung innerhalb von sieben Wochen nach der Ernte der Vorkultur.
Ausnahmeregelung 2026:
Der Monat Juli wird nicht an die geforderten sieben Wochen angerechnet.
Beispiel:
- Juni: Ernte Vorkultur Mitte Juni
2 Wochen ohne Bodenbedeckung bis Ende Juni angerechnet - Juli: 4 Wochen werden nicht angerechnet
- August: 4 Wochen ohne Bodenbedeckung angerechnet
- September: 1 Woche ohne Bodenbedeckung angerechnet
Anschliessend muss eine Bodenbedeckung angelegt werden.
Ausnahmeregelung extensive Wiesen - Information vom 13. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze gelten für das Jahr 2026 folgende Ausnahmeregelungen für die Bewirtschaftung von extensiv genutzten Wiesen (611) und wenig intensiv genutzten Wiesen (612):
Voraussetzung
Die erste Nutzung der Fläche muss bereits als Schnitt erfolgt sein.
Ausnahmeregelung
Die Folgenutzungen dürfen ab dem 1. August 2026 als Weidenutzung erfolgen. Eine Zufütterung ist nicht erlaubt.
Naturschutz-Vertragsflächen (NS-Vertragsflächen)
Diese Ausnahmeregelung gilt auch für NS-Vertragsflächen. Sämtliche weiteren Vertragsbestimmungen bleiben weiterhin gültig.
Ausnahmeregelung RAUS und Weidebeitrag - Information vom 1. Juli 2026
Die anhaltende Trockenheit und Hitze führen vielerorts zu Futtermangel auf Weiden. Für die beiden Tierwohlprogramme RAUS und Weidebeitrag gelten per sofort bis Ende August 2026 folgende Ausnahmeregelungen:
RAUS:
Die Anforderungen an den regelmässigen Auslauf bleiben bestehen.
Kann der Weidegang aufgrund von Futtermangel oder Hitze nicht erfolgen, darf dieser durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.
Weidebeitrag:
Wird der Weidegang infolge Futtermangel durch Auslauf im Laufhof ersetzt, entfällt die Anforderung, dass mindestens 70 % des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter gedeckt werden muss.
Dokumentation:
Weiterhin gilt, den Tieren an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof zu gewähren. Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit «Futtermangel/Trockenheit» zu begründen.
