- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Zivilrechtsverwaltung
- Konkursamt
- Konkursamt News Folder
- Schuldenruf Spexis AG
Schuldenruf Spexis AG
Schuldenruf Spexis AG
Weil der mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 24. Juli 2025 eröffnete Konkurs über die Spexis AG, Hegenheimermattweg 125, 4123 Allschwil, im summarischen Verfahren durchgeführt wird, orientieren wir Sie nachfolgend schriftlich:
Die Gläubiger des Gemeinschuldners und alle Personen, die auf in Händen des Gemeinschuldners befindliche Vermögensstücke Anspruch erheben, werden aufgefordert, bis zum 18. Dezember 2025 ihre Forderungen oder Ansprüche unter Beilegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge, usw.) dem unterzeichneten Konkursbeamten einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Gemeinschuldner der Zinsenlauf für alle Forderungen, mit Ausnahme der pfandgesicherten, auf (Art. 209 SchKG).
Eingabefrist für Forderungen: 18. Dezember 2025
Ferner stellen wir Ihnen die folgenden Zirkularanträge:
1. Das Inventar der Spexis AG besteht aus rund 800 Einzelpositionen. Darunter befinden sich bewegliche Sachen zur Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten sowie immaterielle Güter (Patente) und Firmenbeteiligungen. Da es sich dabei um sehr spezifische Aktiven handelt, die nur von einem ausgesuchten Kreis an Interessenten nachgefragt werden, hält die Konkursverwaltung es für sinnvoll, diese freihändig zu veräussern. Eine Versteigerung der einzelnen Positionen halten wir nicht für zielführend und zu kostspielig. Die Konkursverwaltung beantragt Ihnen deshalb, das Inventar freihändig nach den Bestimmungen von Art. 256 Abs. 1 SchKG zu veräussern.
2. Dem Konkursamt Basel-Landschaft liegt ein Kaufangebot in Höhe von CHF 108'100 (inkl. MWST) und einer 10%-igen Beteiligungsvergütung aus Umsatz und Fundraising der Apeiron Partners LLC für immaterielle Güter (insbesondere Patente) der Konkursitin vor. Da der Unterhalt dieser Güter mit hohen Kosten verbunden wäre, beabsichtigt die Konkursverwaltung mit dem Kaufinteressenten einen Notverkauf nach Art. 243 Abs. 2 SchKG abzuschliessen. Wir unterbreiten Ihnen deshalb das vorliegende Kaufgeschäft zur Genehmigung und geben Ihnen die Gelegenheit, gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ein schriftliches Höherangebot einzureichen.
3. Da bisher niemand an den verbleibenden Patenten Interesse gezeigt hat und deren Unterhalt ebenfalls mit hohen Kosten verbunden wäre (Mandatierung eines Patentanwaltes, Renewal-Fees, etc.) hält es die Konkursverwaltung nicht für zielführend, diese weiter zu erhalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Patente wertlos sind und nicht veräussert werden können. Die Konkursverwaltung beantragt deshalb, aus verfahrensökonomischen Gründen auf den Erhalt weiterer Patente gemäss der Patentliste vom 17. Juni 2025 zu verzichten.
Ohne schriftliche Einsprache der Mehrheit der Konkursgläubiger bis zum 02. Dezember 2025 erachtet die Konkursverwaltung die gestellten Anträge als genehmigt. Stillschweigen gilt als Anerkennung. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente/Unterlagen zu den Anträgen. Bei Fragen oder für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.