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Schuldenruf jeka ag
Schuldenruf jeka ag
Weil der mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 17. Dezember 2025 eröffnete Konkurs über die jeka ag, Dornwydenweg 2, 4144 Arlesheim, im summarischen Verfahren durchgeführt wird, orientieren wir Sie nachfolgend schriftlich über den Stand des Verfahrens und stellen Ihnen Anträge bezüglich des Verkaufs von Aktiven.
1. Schuldenruf bis zum 09. März 2026
Die Gläubiger des Gemeinschuldners und alle Personen, die auf in Händen des Gemeinschuldners befindliche Vermögensstücke Anspruch erheben, werden aufgefordert, bis zum 09. März 2026 ihre Forderungen oder Ansprüche unter Beilegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge, usw.) dem unterzeichneten Konkursbeamten einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Gemeinschuldner der Zinsenlauf für alle Forderungen, mit Ausnahme der pfandgesicherten, auf (Art. 209 SchKG). Desgleichen haben sich die Schuldner des Gemeinschuldners binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfalle.
2. Freihändiger Verkauf nach Art. 256 Abs. 1 SchKG
Das Inventar der jeka ag besteht aus rund 400 Einzelpositionen und einem umfangreichen Bestand an Vorräten. Darunter befinden sich Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Metall- und Holzverarbeitung. Ausserdem ein Fahrzeugpark mit 9 Fahrzeugen. Da es sich dabei um ein sehr umfangreiches Inventar handelt, dass nur von einem ausgesuchten Kreis an Interessenten nachgefragt wird, hält es die Konkursverwaltung für sinnvoll, dieses freihändig zu veräussern. Eine Versteigerung der einzelnen Positionen halten wir nicht für zielführend und zu kostspielig.
Wir stellen Ihnen daher den folgenden Antrag:
Antrag 1 - Das Konkursamt beantragt den Gläubigern den freihändigen Verkauf der Aktiven der jeka ag nach den Bestimmungen von Art. 256 Abs. 1 SchKG
3. Bestimmung des Mindestpreises für den Verkauf
Das Konkursamt Basel-Landschaft steht bereits in Kontakt mit verschiedenen Interessenten und beabsichtigt, das Inventar zeitnah zu veräussern. Um allen Gläubigern die Möglichkeit zur Abgabe eines Höhergebots nach Art. 256 Abs. 3 SchKG einzuräumen, wurde deshalb ein Mindestpreis veranschlagt. Dieser basiert auf dem Rücklauf von mehreren Angeboten (Marktwert) und den Erfahrungswerten des Konkursamts (Schätzung). Der Mindestpreis beläuft sich dabei auf CHF 300'000 und bildet Basis für die Verhandlungen.
Wir stellen Ihnen daher den folgenden Antrag:
Antrag 2 - Das Konkursamt beantragt den Gläubigern den Verkauf der Aktiven der jeka ag für mindestens CHF 300'000
4. Bestimmung der Verwertungsmodalitäten
Das Inventar der jeka ag ist nicht nur sehr umfangreich, sondern umfasst teilweise auch fest verbaute Anlagen. Eine fachgerechte Verwertung setzt daher auch den Einsatz geschulten Fachpersonals voraus. Ein solches Projekt kann nicht wirtschaftlich durch das Konkursamt realisiert werden, da hierfür das notwendige Fachpersonal und die notwendigen Absatzwege fehlen. Vor diesem Hintergrund bietet sich entweder ein En-bloc-Verkauf oder eine Verwertung durch Dritte an. Beim En-bloc-Verkauf liegt das unternehmerische Risiko vollständig beim Käufer, wobei sich das unter Umständen preismindernd auf den Kaufpreis auswirken kann. Bei einem Verkauf auf Kommissionsbasis trägt hingegen die Konkursmasse einen Teil des Risikos und muss die Kosten des Liquidators übernehmen, hat aber möglicherweise die Chance auf einen höheren Erlös. Angesichts des derzeitigen Stands der Verhandlungen erachtet es die Konkursverwaltung als sinnvoll, diese Frage vorerst offenzulassen. Sobald sämtliche Angebote vorliegen und die Verkaufsgespräche abgeschlossen sind, wird sich die Konkursmasse für jenes Angebot entscheiden, welches den besseren Nettoerlös zu Gunsten der Konkursmasse verspricht.
Wir stellen Ihnen daher den folgenden Antrag:
Antrag 3 - Das Konkursamt beantragt den Gläubigern, die Aktiven der jeka ag entweder En-bloc oder im Auftragsverhältnis zu veräussern
5. Möglichkeit zur Abgabe eines Höhergebots
Wir geben allen Gläubigern hiermit die Gelegenheit gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ein schriftliches Höherangebot zum vorgenannten Mindestpreis (Ziff. 3) einzureichen.
Schriftliche Angebote müssen:
·Den erzielten Kaufpreis um mindestens CHF 5'000.00 übersteigen.
·Den Abtransport der Kaufsachen innert min. 4 Monaten nach Vertragsabschluss vorsehen.
·Dem unterzeichneten Amt bis spätestens am 09. März 2026 eingereicht werden.
Sollte das zu verwertende Inventar zu einem höheren Preis respektive zu besseren Konditionen verwertet werden können, behält sich die Konkursverwaltung vor, zwecks Einsparung hoher Kosten, von weiteren Zirkularen abzusehen und die Aktiven an den Meistbietenden zu verkaufen.