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Höhergebotsverfahren Spexis AG
Höhergebotsverfahren Spexis AG
Freihandverkauf (SUVA)
Laut Verfügung vom 30. März 2026 beabsichtigt die SUVA diverse bewegliche Sachen der Spexis AG zu erwerben (s. Inventarliste vom 20. März 2026). Konkret geht es dabei um das Inventar in den Gemeinschaftsräumen (bspw. Sanität, Cafeteria), die fest verbauten Einrichtungen (bspw. Gefahrstoffschränke und Sterilbänke) und die für eine Labornutzung notwendigen beweglichen Sachen (bspw. Arbeitstische mit Schubladen). Der Konkursverwaltung liegt dazu ein Angebot in Höhe von CHF 119'290.00 exkl. MwSt. vor. Da die Kaufsache nach Art. 268 OR unter Pfandbeschlag der SUVA steht, soll der Kaufpreis mit der retentionsgesicherten Forderung verrechnet werden.
Freihandverkauf (Platinum Industrial Plant & Machinery Switzerland AG)
Laut Verfügung vom 30. März 2026 beabsichtigt die Platinum Industrial Plant & Machinery Switzerland AG (kurz "PIPM") diverse bewegliche Sachen der Spexis AG zu erwerben (s. Inventarliste vom 20. März 2026). Der Konkursverwaltung liegt dazu ein Angebot in Höhe von CHF 82'250.00 exkl. MwSt. vor. Bei der PIPM handelt es sich um ein Auktionshaus mit internationalen Beziehungen, welches die notwendige Expertise mitbringt und spezialisiert auf die unterschiedlichsten Branchen ist. Neben dem Erwerb der beweglichen Sachen verpflichtet sich die PIPM, das Mietobjekt bis spätestens am 31. Juli 2026 besenrein an die SUVA zurückzugeben.
Freihandverkauf (Apeiron Acquisition LLC)
Laut Verfügung vom 30. März 2026 beabsichtigt die Apeiron Acquisition LLC (kurz "Apeiron") diverse bewegliche Sachen der Spexis AG zu erwerben (s. Inventarliste vom 20. März 2026). Der Konkursverwaltung liegt dazu ein Angebot in Höhe von CHF 30'000 inkl. MwSt. vor. Die Apeiron hat zudem mit der Eigentümerin der Liegenschaft einen neuen Mietvertrag für die Dauer vom 01. März 2026 bis 31. August 2026 abgeschlossen, was die Forderungen der Vermieterschaft gegenüber der Konkursmasse um mindestens CHF 87'420.00 reduziert.
Möglichkeit zur Abgabe eines Höhergebots
Wir geben Ihnen hiermit die Gelegenheit gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ein schriftliches Höhergebot zu den vorgenannten Kaufpreisen (Ziff. 2.1 bis 2.3) einzureichen.
Schriftliche Angebote müssen:
·Das Ergebnis für die Konkursmasse um mind. CHF 5'000.00 übersteigen.
·Die ausdrückliche Zustimmung der SUVA (Pfandgläubigerin) beinhalten.
·Dem unterzeichneten Amt bis spätestens am 30. April 2026 (Verwirkungsfrist) eingereicht
werden (Datum des Poststempels). Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt.
Sollte das zu verwertende Inventar zu einem höheren Preis respektive zu besseren Konditionen verwertet werden können, behält sich die Konkursverwaltung vor, zwecks Einsparung hoher Kosten, von weiteren Zirkularen abzusehen und das Aktivum an den Meistbietenden zu verkaufen oder mit den Bietern direkt eine Versteigerung durchzuführen.