Handelsregister
Aktuelles
Stichtag für Eintragungen im 2023:
Eintragungsgeschäfte, welche noch im Jahr 2023 im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen werden sollen, müssen bis spätestens Freitag, 8. Dezember 2023 beim Handelsregister (Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft, Handelsregisteramt, Domplatz 13, Postfach, 4144 Arlesheim) eingereicht werden. Später eingegangene Geschäfte werden rasch möglichst bearbeitet.
Keine Vorprüfungen:
Ab Freitag, 1. Dezember 2023 werden aufgrund der erwarteten hohen Eingänge keine Vorprüfungen entgegengenommen. Vorprüfungen können ab Dienstag, 2. Januar 2024 wieder eingereicht werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Öffentlichkeit des Handelsregisters
Das Handelsregister und die eingereichten Belege sind öffentlich (Art. 936 OR). Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen (vgl. hierzu Art. 10 HRegV). Daher kann jedermann sowohl in das Register als auch in die beim Handelsregisteramt hinterlegten Firmenbelege Einsicht nehmen. Diese Belege sind zudem auf dem Internet gebührenfrei abrufbar. Einmal hinterlegte Belege können nachträglich weder entfernt noch abgeändert werden. Wer dem Handelsregisteramt Unterlagen einreicht, muss sich dieser Publizität bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsverletzungen enthalten, liegt bei der einreichenden Person. Bitte prüfen Sie daher Ihre Belege darauf, ob diese bedenkenlos publiziert werden können. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, können Sie uns beispielsweise auch nur einen Auszug eines Versammlungsprotokolls einreichen, soweit dort alle für den Eintrag im Handelsregister relevanten Angaben enthalten sind.