Erbschaften
Erbschaftsamt Basel-Landschaft
Das Erbschaftamt ist Depotstelle für Testamente und Erbverträge. Im Todesfall ermittelt es die Erben, eröffnet diesen die vorgefundenen letztwilligen Verfügungen und führt die gesetzlichen oder beantragten Sicherungsmassnahmen durch.
Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.
Es führt Protokoll über allfällige Ausschlagungen einer Erbschaft und stellt – im Fall der Annahme der Erbschaft - die Erbenbescheinigung aus, mit der die Erbinnen und Erben über das Nachlassvermögen verfügen können.
Sämtliche Dokumente, insbesondere auch die Erbbescheinigung, werden in deutscher Sprache ausgestellt. Eine Übersetzung, zum Beispiel für ausländische Behörden, erfolgt nicht durch das Erbschaftsamt. Wenden Sie sich an einen Dolmetscher. Für eine Apostille (Überbeglaubigung) wenden Sie sich bitte an die Landeskanzlei in Liestal.
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