Erbschaften
Erbschaftsamt Basel-Landschaft
Das Erbschaftamt ist Depotstelle für Testamente und Erbverträge. Im Todesfall ermittelt es die Erben, eröffnet diesen die vorgefundenen letztwilligen Verfügungen und führt die gesetzlichen oder beantragten Sicherungsmassnahmen durch.
Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.
Es führt Protokoll über allfällige Ausschlagungen einer Erbschaft und stellt – im Fall der Annahme der Erbschaft - die Erbenbescheinigung aus, mit der die Erbinnen und Erben über das Nachlassvermögen verfügen können.
Informationen / Formulare
Leistungen Erbschaftsamts, Bestellungen, Formulare, Merkblätter
Aktuell - Bearbeitungsdauer
Das Erbschaftsamt informiert die Erbinnen und Erben über die Vorgehensweise, nachdem die Todesfallmeldung eingegangen ist. Aufgrund verschiedener Faktoren dauert es momentan rund 4 – 6 Wochen, bis die ersten Informationen an die Erbinnen und Erben versandt werden können.
Sind die Erben nicht bekannt oder liegen sonstige verzögernde Umstände vor, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
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