Betreibungen
Betreibungs- und Konkursamt BL (Abt. Betreibungen)
Das Betreibungsamt unterstützt die Gläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmassnahmen, wenn Zahlungen ausstehen. Dazu gehören die Ausstellung von Zahlungsbefehlen oder Konkursandrohungen und die Durchführung von Pfändungen. Gepfändete Vermögenswerte werden durch das Betreibungsamt verwertet und der Erlös im Verhältnis zu deren Forderungen anteilmässig an die Gläubiger verteilt. Nötigenfalls nimmt das Betreibungsamt zur Durchsetzung seiner Amtshandlungen die Hilfe der Polizei in Anspruch.
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