Kanton Basel-Landschaft: Kleinmengen harter Drogen werden weiterhin sichergestellt und eingezogen

29.08.2023
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft begrüsst die Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, wonach Kleinmengen harter Drogen weiterhin sichergestellt und eingezogen werden sollen. Sie wird dieser Empfehlung vollumfänglich folgen. Damit wird die bisherige bewährte Praxis im Umgang mit Kleinmengen harter Drogen fortgeführt. Geringfügige und zum Eigenkonsum bestimmte Mengen Cannabis von bis zu zehn Gramm werden nicht mehr sichergestellt und eingezogen.

Die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft begrüsst die Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) zur Sicherstellung und Einziehung von Kleinmengen harter Drogen und hat deren Anwendung im Kanton Basel-Landschaft geprüft. Sie kommt zum Schluss, dieser SSK-Empfehlung vollumfänglich zu folgen und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen und einzuziehen. Damit wird die bisherige bewährte Praxis fortgeführt.

Konsequente Umsetzung des Urteils des Bundesgerichts im Bereich Cannabis

In Bezug auf Cannabis wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft das bundesgerichtliche Urteil vom 19. Juni 2023 (6B_911/2021) in Übereinstimmung mit der SSK-Empfehlung konsequent umsetzen. Dies bedeutet, dass geringfügige und zum Eigenkonsum bestimmte Mengen Cannabis von bis zu zehn Gramm nicht sichergestellt und eingezogen werden.

Die Gründe, welche zum Entscheid in Bezug auf Kleinmengen harter Drogen geführt haben, können der Medienmitteilung der SSK vom 24. August 2023 entnommen werden.