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22.06.2026

Einsatz eines «SMS-Blasters» – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen heute 52-jährigen Mann abgeschlossen und am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage im abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und weiteren Delikten erhoben. Sie legt dem Beschuldigten zur Last, Mobilfunkteilnehmende mit dem Einsatz eines sogenannten «SMS-Blasters» in mehreren Kantonen dazu verleitet zu haben, ihre Bank- und Kreditkartendaten anzugeben. Ein abgekürztes Verfahren ist auf Antrag der beschuldigten Person möglich, wenn sie den vorgeworfenen Sachverhalt eingestanden und dem Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft unwiderruflich zugestimmt hat.