Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung in Zusammenhang mit dem Einsatz eines sogenannten «SMS-Blasters» abgeschlossen. Sie legt einem heute 52-jährigen Mann (Nationalität: China) gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit sowie mehrfaches unbefugtes Verwerten von Informationen zur Last. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben.
Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung sieht es die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 6. Oktober 2025 bis zum 14. Oktober 2025 in mehreren Kantonen insgesamt 29 Fahrten mit seinem Personenwagen ausführte und dabei einen «SMS-Blaster» betrieben hatte. Dabei griff der Beschuldigte aktiv in bestehende Mobilfunkverbindungen ein und erzwang durch technische Manipulationen einen Wechsel der betroffenen Mobiltelefone in das unverschlüsselte 2G-Netz. Unter Umgehung der Sicherheitsmechanismen der Netzbetreiber versandte er schliesslich massenhaft SMS-Nachrichten an sämtliche Endgeräte, die sich in einem Umkreis von 500 bis 2'000 Metern befanden. Die Absenderkennung der Nachrichten wurden vom Beschuldigten gezielt verfälscht, so dass den Empfängerinnen und Empfängern fälschlicherweise vertrauenswürdige Unternehmen angezeigt wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte sich und unbekannte Dritte durch den Versand der Phishing-SMS unrechtmässig bereichern wollte, indem er die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer der Mobiltelefone zur Preisgabe ihrer Bank- und Kreditkartendaten verleiten wollte.
Anklage im abgekürzten Verfahren
Der beschuldigte Mann wurde beim Strafgericht Basel-Landschaft in Übereinstimmung mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen (Art. 358 ff. Strafprozessordnung) im abgekürzten Verfahren angeklagt. Ein abgekürztes Verfahren ist auf Antrag der beschuldigten Person möglich, wenn sie den vorgeworfenen Sachverhalt eingestanden und dem Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft unwiderruflich zugestimmt hat. Das Strafgericht führt eine Hauptverhandlung durch, wobei auf ein Beweisverfahren verzichtet wird. Es prüft und entscheidet darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt sind und fällt den abschliessenden Entscheid.
Der Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft sieht im Wesentlichen eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die vollständige Tragung der Untersuchungs- und Verfahrenskosten (inklusive Gerichtskosten) sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren vor.
Wann die Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.