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29.01.2013
Vernehmlassung betreffend Strafregistergesetz
Vernehmlassung betreffend Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz)
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an den Bundesrat die vorgeschlagene Modernisierung des Strafregisterwesens. Die Revisionsvorlage des Bundes sieht vor, dass künftig mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Für die Behörden von grossem Nutzen ist die vorgesehene elektronische Verfügbarkeit der Strafurteile und deren automatische Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Bei den Detailbestimmungen fordert die Regierung erweiterte Zugriffsrechte: Erstens für die Abklärungen von Straftaten, die zum Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen oder zur Wegweisung aus der Schweiz führen können, und zweitens zur Abklärung von Vorstrafen vor der Erteilung einer Waffentragbewilligung.
Die Vorlage ist auch aus datenschutzrechtlicher Optik zu begrüssen: Neu sollen die Bestimmungen über das Strafregister in einem formellen Gesetz statt bloss auf Verordnungsebene verankert werden. Im Weiteren stellen die fein differenzierte Festlegung der Zugriffsrechte sowie die Kontrollmechanismen sicher, dass die Behörden nur diejenigen Daten abrufen können, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirklich benötigen.
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an den Bundesrat die vorgeschlagene Modernisierung des Strafregisterwesens. Die Revisionsvorlage des Bundes sieht vor, dass künftig mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Für die Behörden von grossem Nutzen ist die vorgesehene elektronische Verfügbarkeit der Strafurteile und deren automatische Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Bei den Detailbestimmungen fordert die Regierung erweiterte Zugriffsrechte: Erstens für die Abklärungen von Straftaten, die zum Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen oder zur Wegweisung aus der Schweiz führen können, und zweitens zur Abklärung von Vorstrafen vor der Erteilung einer Waffentragbewilligung.
Die Vorlage ist auch aus datenschutzrechtlicher Optik zu begrüssen: Neu sollen die Bestimmungen über das Strafregister in einem formellen Gesetz statt bloss auf Verordnungsebene verankert werden. Im Weiteren stellen die fein differenzierte Festlegung der Zugriffsrechte sowie die Kontrollmechanismen sicher, dass die Behörden nur diejenigen Daten abrufen können, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirklich benötigen.