Taxigesetz BL von Regierung verabschiedet

27.03.2012
Der Regierungsrat hat heute nach breiter Vernehmlassung die Gesetzesvorlage über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf stiess in der Vernehmlassung auf ein positives Echo. Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungsvorschläge aufgenommen. Das Gesetz soll in schlanker, aktueller Form die heutige landrätliche Taxi-Verordnung ablösen.
 
Die seit 1969 bestehende Landratsverordnung über den Betrieb von Taxis im Kanton Basel-Landschaft (Taxiverordnung) stützt sich auf das längst aufgehobene kantonale "Gesetz betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr". Hinzu kommt, dass auf Bundesebene seit Juli 1996 das Binnenmarktgesetz in Kraft ist, das die Dienstleistungsfreiheit über die Kantonsgrenzen hinaus regelt und nicht nur in der Praxis, sondern auch im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung zu berücksichtigen ist.
 
Das neue Taxigesetz regelt die Bewilligungspflicht,  die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung, die Bestimmungen über die Ausübung des Gewerbes, den Grundsatz staatlich festgesetzter Maximaltarife sowie verwaltungs- und strafrechtliche  Sanktionen. Das Gesetz verzichtet hingegen auf weitergehende Regelungen wie beispielsweise eine kantonale Chauffeurprüfung, wie Basel-Stadt sie kennt. Dasselbe gilt für besondere Qualitätsanforderungen an Fahrer, Fahrzeuge oder Service. Soweit und solange der Markt gewährleistet, dass die Kundschaft eine gute Dienstleistung zu angemessenem Preis erhält, besteht kein Anlass für staatliche Eingriffe.
 
Auskünfte: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Tel. 061 552 58 05