- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Organisationskomitee Harassenlauf löst sich auf
20.12.2010
Organisationskomitee Harassenlauf löst sich auf
Das Organisationskomitee Harassenlauf hat der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft (SID) mitgeteilt, dass es für den 1. Mai 2011 kein Gesuch einreichen wird. Der Schritt wird mit der zeitlichen Belastung (Ausbildung) und mit dem Auslandaufenthalt eines der OK-Mitglieder begründet. Die SID macht darauf aufmerksam, dass ohne bewilligungsfähiges Gesuch am 1. Mai 2011 rechtlich die gleiche Situation besteht wie beim illegalen Harassenlauf vom 1. Mai dieses Jahres.
Im Frühjahr hat die SID mit einem vier Mitglieder zählenden Organisationskomitee vereinbart, dass es ein Konzept ausarbeiten muss, welches unter anderen die Aspekte des Umweltschutzes und der Sicherheit aufzeigen soll. Anhand des Konzepts sollten die Auflagen definiert werden, welche die Organisatoren zur Erlangung der Bewilligung erfüllen müssen. Diese Vorarbeiten hat das Organisationskomitee weit vorangetrieben, stellt sie nun aber aus verschiedenen Gründen ein. Das Konzept wird allfälligen weiteren Organisatoren zur Verfügung gestellt. Ungelöst blieb bis anhin die Festlegung der Route. Klar ist, dass der Wolkenhügel auf dem Gelände der Stiftung Park im Grünen als Zielort nicht mehr zur Verfügung steht.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro hat immer darauf hingewiesen, dass ein Harassenlauf stattfinden kann, sofern er organisiert und geordnet durchgeführt wird. Sie hat darum die Initiative des Organisationskomitees begrüsst.
Angesichts der neuen Situation wiederholt die SID, dass nur eine geordnete Durchführung des Harassenlaufs in Frage kommt. Dazu braucht es ein verbindliches Konzept. Wenn ein solches bis 30 Tage vor dem Anlass nicht bewilligt werden kann, besteht rechtlich die gleiche Situation wie am 1. Mai 2010.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation, Tel. 061 552 66 15 oder per E-Mail: [email protected]
Liestal, 20. Dezember 2010
Im Frühjahr hat die SID mit einem vier Mitglieder zählenden Organisationskomitee vereinbart, dass es ein Konzept ausarbeiten muss, welches unter anderen die Aspekte des Umweltschutzes und der Sicherheit aufzeigen soll. Anhand des Konzepts sollten die Auflagen definiert werden, welche die Organisatoren zur Erlangung der Bewilligung erfüllen müssen. Diese Vorarbeiten hat das Organisationskomitee weit vorangetrieben, stellt sie nun aber aus verschiedenen Gründen ein. Das Konzept wird allfälligen weiteren Organisatoren zur Verfügung gestellt. Ungelöst blieb bis anhin die Festlegung der Route. Klar ist, dass der Wolkenhügel auf dem Gelände der Stiftung Park im Grünen als Zielort nicht mehr zur Verfügung steht.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro hat immer darauf hingewiesen, dass ein Harassenlauf stattfinden kann, sofern er organisiert und geordnet durchgeführt wird. Sie hat darum die Initiative des Organisationskomitees begrüsst.
Angesichts der neuen Situation wiederholt die SID, dass nur eine geordnete Durchführung des Harassenlaufs in Frage kommt. Dazu braucht es ein verbindliches Konzept. Wenn ein solches bis 30 Tage vor dem Anlass nicht bewilligt werden kann, besteht rechtlich die gleiche Situation wie am 1. Mai 2010.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation, Tel. 061 552 66 15 oder per E-Mail: [email protected]
Liestal, 20. Dezember 2010