Konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel
20.12.2011
Konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt neu über einen Leitfaden zum Vorgehen in Fällen von Menschenhandel. Nebst der Umsetzung des festgelegten Kooperationsmechanismus soll der Kanton in Absprache mit der Opferhilfekommission beider Basel und dem Kanton Basel-Stadt prüfen, ob der Opferschutz durch einen partnerschaftlichen Leistungsvertrag mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration verbessert werden kann.
Der Leitfaden wurde von einer durch den Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Genehmigung des Leitfadens durch den Regierungsrat ist die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren. Der Leitfaden umschreibt konkret das Vorgehen der in einen Fall von Menschenhandel involvierten Stellen, den entsprechenden Ablauf und die zuständigen Ansprechpersonen. Dies sind in erster Linie kantonalen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Migration u.a.). Sie arbeiten mit den beiden Fachstellen des Opferschutzes, der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, sowie der auf Beratung und Begleitung für Opfer von Menschenhandel spezialisierten Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich zusammen.
Ausgangspunkt des Leitfadens ist die Definition des Tatbestandes "Menschenhandel" gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuches: Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird auch jener zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Der gewerbsmässige Menschenhandel und der Handel mit Minderjährigen gelten als strafverschärfende Tatbestände. Da in der Schweiz 99% der identifizierten Opfer weiblich sind (international 80%), ist der Leitfaden auf Frauenhandel und somit in erster Linie auf den Schutz des Selbstbestimmungsrechts von Mädchen und Frauen ausgerichtet.
Der Aufbau des Leitfadens folgt den Empfehlungen der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes für die Abfassung von kantonalen Kooperationsmechanismen. Ziel und Zweck des Leitfadens ist die Einführung eines standardisierten Vorgehens in Fällen von Menschenhandel.
Für Rückfragen: Susanne Altermatt, Stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 30
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt neu über einen Leitfaden zum Vorgehen in Fällen von Menschenhandel. Nebst der Umsetzung des festgelegten Kooperationsmechanismus soll der Kanton in Absprache mit der Opferhilfekommission beider Basel und dem Kanton Basel-Stadt prüfen, ob der Opferschutz durch einen partnerschaftlichen Leistungsvertrag mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration verbessert werden kann.
Der Leitfaden wurde von einer durch den Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Genehmigung des Leitfadens durch den Regierungsrat ist die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren. Der Leitfaden umschreibt konkret das Vorgehen der in einen Fall von Menschenhandel involvierten Stellen, den entsprechenden Ablauf und die zuständigen Ansprechpersonen. Dies sind in erster Linie kantonalen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Migration u.a.). Sie arbeiten mit den beiden Fachstellen des Opferschutzes, der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, sowie der auf Beratung und Begleitung für Opfer von Menschenhandel spezialisierten Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich zusammen.
Ausgangspunkt des Leitfadens ist die Definition des Tatbestandes "Menschenhandel" gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuches: Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird auch jener zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Der gewerbsmässige Menschenhandel und der Handel mit Minderjährigen gelten als strafverschärfende Tatbestände. Da in der Schweiz 99% der identifizierten Opfer weiblich sind (international 80%), ist der Leitfaden auf Frauenhandel und somit in erster Linie auf den Schutz des Selbstbestimmungsrechts von Mädchen und Frauen ausgerichtet.
Der Aufbau des Leitfadens folgt den Empfehlungen der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes für die Abfassung von kantonalen Kooperationsmechanismen. Ziel und Zweck des Leitfadens ist die Einführung eines standardisierten Vorgehens in Fällen von Menschenhandel.
Für Rückfragen: Susanne Altermatt, Stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 30