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17.09.2010
Gemeinnützige Arbeit: Ein Erfolgsmodell im Kanton Basel-Landschaft
Seit 20 Jahren wird im Kanton Basel-Landschaft gemeinnützige Arbeit durchgeführt. Zurzeit arbeitet der Strafvollzug Basel-Landschaft mit über 170 Arbeitgebern zusammen, von Kinderkrippen über Schulen, Gemeinden, die psychiatrische Klinik, Gartenbäder bis zu Alters- und Pflegeheimen. Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro lud die Partnerorganisationen, bei welchen gemeinnützige Arbeit vollzogen wird, am Mittwoch dieser Woche zu einem Apéro in der Kantonsbibliothek Liestal ein, um sich persönlich für deren Einsatz zu bedanken.
Wenn Verurteilte nicht ins Gefängnis müssen, sondern ihre Strafe bei einer gemeinnützigen Organisation abarbeiten, erspart sich der Kanton dadurch nicht nur (hohe) Gefängniskosten, sondern die Straftäter geben damit auch etwas der Gesellschaft zurück. Um dies zu ermöglichen, braucht es Institutionen, die solche Einsätze arrangieren. Wesentlich ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und dem Strafvollzug, damit diese Einsätze gut abgewickelt werden können. Dieses breite Spektrum erlaubt gezielte Platzierungen, die den besonderen Fähigkeiten oder aber den speziellen Situationen der Verurteilten Rechnung tragen. Damit profitiert die Institution von einer guten Arbeitsleistung, und gleichzeitig kann vermieden werden, dass die Verurteilten ihren Einsatz wieder abbrechen.
Im Jahr 2010 sind bis jetzt rund 18'000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet worden. Bei den bisher abgeschlossenen 255 Einsätzen waren lediglich zwei Abbrüche zu verzeichnen. Das ist dem Engagement der Arbeitgeber und den Mitarbeitenden der "Gemeinnützigen Arbeit" der Sicherheitsdirektion zu verdanken, wie Sabine Pegoraro am Partnerapéro besonders hervorhob.
Auskunft:
Gabi Mächler, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug, Tel. 061 552 58 31, E-Mail: [email protected]
Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales, Tel. 061 552 58 05, E-Mail: [email protected]
Liestal, 17. September 2010
Wenn Verurteilte nicht ins Gefängnis müssen, sondern ihre Strafe bei einer gemeinnützigen Organisation abarbeiten, erspart sich der Kanton dadurch nicht nur (hohe) Gefängniskosten, sondern die Straftäter geben damit auch etwas der Gesellschaft zurück. Um dies zu ermöglichen, braucht es Institutionen, die solche Einsätze arrangieren. Wesentlich ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und dem Strafvollzug, damit diese Einsätze gut abgewickelt werden können. Dieses breite Spektrum erlaubt gezielte Platzierungen, die den besonderen Fähigkeiten oder aber den speziellen Situationen der Verurteilten Rechnung tragen. Damit profitiert die Institution von einer guten Arbeitsleistung, und gleichzeitig kann vermieden werden, dass die Verurteilten ihren Einsatz wieder abbrechen.
Im Jahr 2010 sind bis jetzt rund 18'000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet worden. Bei den bisher abgeschlossenen 255 Einsätzen waren lediglich zwei Abbrüche zu verzeichnen. Das ist dem Engagement der Arbeitgeber und den Mitarbeitenden der "Gemeinnützigen Arbeit" der Sicherheitsdirektion zu verdanken, wie Sabine Pegoraro am Partnerapéro besonders hervorhob.
Auskunft:
Gabi Mächler, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug, Tel. 061 552 58 31, E-Mail: [email protected]
Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales, Tel. 061 552 58 05, E-Mail: [email protected]
Liestal, 17. September 2010