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- Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
- Notfallkarten gegen häusliche Gewalt
- Häusliche Gewalt - Deutsch
Häusliche Gewalt - Deutsch
Im Notfall
Diese Stellen helfen im Notfall:
- Polizeinotruf (24h), Tel. 112 oder 117, www.polizei.bl.ch
- Frauenhaus beider Basel (24h), Tel. 061 681 66 33, www.frauenhaus-basel.ch
- Heilsarmee Frauenhaus Region Basel, Tel. 061 302 85 15, Heilsarmee Frauenhause Region Basel
- Notfallstationen Kantonsspital Baselland (Liestal, Laufen, Bruderholz), www.ksbl.ch/notfall
- Psychiatrie Baselland (24h), Tel. 061 553 56 56, www.pbl.ch/notfall
Audionachricht
Hier noch vier Tipps für den Ernstfall:
Erstens: Schutz suchen.
In akuten Notfällen rufen Sie sofort die Polizei – unter der Nummer 112 oder 117.
Frauen finden Schutz und Sicherheit für sich und ihre Kinder im «Frauenhaus beider Basel» oder im «Heilsarmee Frauenhaus Region Basel»
Die Angebote sind kostenlos und vertraulich.
Zweitens: Sich informieren.
Die Opferhilfe beider Basel berät und begleitet Sie kostenlos und streng vertraulich – auch bei rechtlichen Fragen. Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, organisiert die Opferhilfe eine professionelle Übersetzung.
Drittens: Mit anderen sprechen.
Vertrauen Sie sich einer Person an, die Sie unterstützt und im Notfall Hilfe holen kann. Bewahren Sie wichtige Dokumente wie Ausweis oder Bankkarte an einem sicheren Ort auf.
Sprechen Sie auch mit Ihren Kindern darüber, wie sie sich im Notfall verhalten sollen.
Viertens: Dokumentieren.
Notieren Sie jeden Vorfall mit Datum und Uhrzeit. Schreiben Sie Nachrichten an Freunde oder Vertraute, damit die Ereignisse festgehalten sind. Wenn Sie körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, lassen Sie sich so bald wie möglich ärztlich untersuchen – zum Beispiel in einer Notfallstation.
Die Untersuchung ist streng vertraulich, kostenlos und wird von einer Fachperson Ihres Geschlechts durchgeführt. Das Spital dokumentiert Verletzungen – diese Dokumentation ist wichtig, falls Sie später Beweise brauchen, etwa für eine Anzeige, eine Trennung oder eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts.
Kinder
Kinder, die zu Hause Gewalt erleben, brauchen Hilfe. Wenn Kinder zu Hause häusliche Gewalt erleben, beeinflusst dies ihre Entwicklung negativ. Auch dann, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen die Kinder richtet. Für Kinder, die zu Hause Gewalt erleben, ist es wichtig, mit einer Person ausserhalb der Familie darüber zu sprechen. Zum Beispiel: Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Eltern von Freunden oder Nachbarn.
Gewisse Kinder leiden still, andere zeigen Symptome. Zum Beispiel: Schwierigkeiten in der Schule, Bettnässen, Kopfschmerzen, Ess- oder Schlafstörungen, Probleme im Umgang mit anderen Kindern oder Aggressivität.
Die Opferhilfe berät Kinder, wenn diese häusliche Gewalt erleben. Kinder und Jugendliche können bei Pro Juventute Tag und Nacht anrufen (Tel. 147) oder sie per SMS, Chat oder Mail kontaktieren. Die Fachperson erzählt niemandem vom Gespräch. Der Anruf ist kostenlos. Es muss kein Name genannt werden.
Aufenthaltsrecht
Ist eine Person aufgrund einer Heirat in der Schweiz und erfährt sie häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen. Die Opferhilfe kann unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Es ist wichtig, dass es Beweise gibt von der Gewalt. Zum Beispiel: Fotos von Verletzungen, Screenshots von Drohungen oder Beschimpfungen auf WhatsApp, Facebook etc. Die Beweise sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz. Es ist zudem gut, wenn einige Personen aus dem Umfeld über die Gewalt Bescheid wissen.
Hilfe für gewaltausübende Personen
Im Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt lernen die Teilnehmenden, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Das Angebot richtet sich an Erwachsene. Das Angebot ist kostenlos.