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Leistungserbringende
Leistungserbringende
Sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende (Spielgruppen und KITAs) erhalten Unterstützung durch Kanton und Gemeinden.
Die einzelnen Anforderungen und Angebote im Überblick:
Bild: Kinderhaus Löwenzahn, Gabriela Mantl, 20241. Anerkennung
Spielgruppen und KITAs können als Angebote früher Sprachförderung anerkannt werden (Tagesfamilien müssen sich zu einer Institution zusammenschliessen). Die Anerkennung berechtigt sie zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Rahmen eines Sprachförderobligatoriums und für den Erhalt des jährlichen Sockelbeitrags. Die Leistungserbringenden (Spielgruppen und KITAs) melden sich bei der zuständigen Ansprechstelle oder -person in der Gemeinde. Diese ist für die Prüfung und Anerkennung zuständig. Leistungserbringende müssen gemäss § 3 des Gesetzes bestimmte Qualitätsvorgaben erfüllen (Kriterien zur Anerkennung als Sprachförderangebot). Der Kanton stellt den Gemeinden für die Prüfung eine Checkliste zur Verfügung. Die Gemeinden melden der Koordinationsstelle des Kantons die Anerkennung von Leistungserbringenden. Die Anerkennung gilt für vier Jahre und muss danach durch die Leistungserbringenden neu beantragt werden. Wenn innerhalb der vier Jahre bekannt wird, dass ein Angebot früher Sprachförderung einzelne Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung widerrufen werden. Dies ist dem Kanton ebenfalls zu melden.
- Formular zur Anerkennung von Sprachförderangeboten durch die Gemeinden inkl. Checkliste für die Gemeinden auf Seite 4
2. Obligatorium
Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie ein Sprachförderobligatorium einführen möchten oder nicht.
Gemeinden, die ein Sprachförderobligatorium einführen, sind für die Umsetzung des Obligatoriums selbst verantwortlich und regeln die Zusammenarbeit mit anerkannten Angeboten früher Sprachförderung z.B. mittels Leistungsvereinbarungen. Sie erstellen ein Reglement oder passen ein bereits bestehendes Reglement, wie z. B. das FEB-Reglement, an. Zudem garantieren sie, dass sie für diejenigen Kinder, welche Sprachförderbedarf ausweisen, mindestens ein anerkanntes Angebot früher Sprachförderung kostenlos zur Verfügung stellen können.
Die Zusammenarbeit der Gemeinden mit Leistungserbringenden früher Sprachförderung ist beschränkt auf anerkannte Angebote, welche die Qualitätskriterien gemäss § 3 des Gesetzes über die frühe Sprachförderung erfüllen (siehe Punkt 1 Anerkennung).
Anerkannte Angebote früher Sprachförderung garantieren das Erfüllen der Qualitätskriterien gemäss § 3 der kantonalen Verordnung:
- Das Angebot basiert auf einem Sprachförderkonzept.
- Umgangs- und Betreuungssprache ist vorwiegend Deutsch.
- Die Sprachförderung wird in den Betreuungsalltag integriert und erfolgt altersgerecht.
- Das Angebot steht während des Kalenderjahrs während 38 Wochen, mindestens 2-mal pro Woche halbtags mit einer Dauer von je mindestens 2 1/2 Stunden zur Verfügung.
- Die Betreuung erfolgt nach allgemein anerkannten pädagogischen Grundsätzen.
- Mindestens 1 der im Einsatz stehenden Betreuungspersonen verfügt über eine Weiterbildung in früher Sprachförderung.
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 40 Stunden.
- Mindestens 1 für die frühe Sprachförderung qualifizierte Person nimmt jährlich an einem
kantonal angebotenen Supervisionsangebot teil.
Zudem haben sie zu prüfen, ob die Kinder mit Förderbedarf der Verpflichtung regelmässig nachkommen. Bei wiederholtem Fehlen besteht Meldepflicht gegenüber der Gemeinde.
3. Sockelbeitrag für anerkannte Leistungserbringende
Anerkannte Leistungserbringende erhalten finanzielle Unterstützung durch den Kanton in Form eines Sockelbeitrags. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung, wie beispielsweise Personalkosten für den Besuch von Aus- und Weiterbildungen gemäss fachlichen Standards, zu kompensieren. Der Sockelbeitrag dient nicht als Beitrag an die Durchführung und Umsetzung von Sprachförderangeboten, für deren Unterstützung bzw. Subvention die Gemeinden zuständig sind. Die anerkannten Leistungserbringenden, oder Gemeinden als deren Vertreter, stellen den Antrag direkt bei der Koordinationsstelle des Kantons.
4. Aus- und Weiterbildungen
Leistungserbringende mit Standort im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Kurskosten für Aus- und Weiterbildungen für die frühe Sprachförderung vollumfänglich erstattet, soweit diese für den Erhalt einer Anerkennung als Angebot früher Sprachförderung notwendig sind. Dies umfasst das «Kursgeld» des Einführungssemesters «Frühe Sprachförderung» bzw. des ersten Semesters des Lehrgangs der Berufsfachschule Basel (das Kursgeld für das weitere Semester des Lehrgangs «Frühe Sprachförderung» wird zur Hälfte vom Kanton übernommen) sowie Ausbildungsangebote des Bildungszentrums Frühe Kindheit (ehemals IG Spielgruppen GmbH, Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration», Module 1-4) in einem Umfang von circa 40 Stunden. Die Kosten für weitere Angebote können auf Antrag und nach gemeinsamer Absprache mit der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons übernommen werden. Aus- und Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung stehen allen Leistungserbringenden offen, unabhängig von einem Obligatorium oder der Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Institutionen.
Hinweis zum Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration» des Bildungszentrums Frühe Kindheit (ehemals IG Spielgruppen)
Im vierten und letzten Modul des Zertifikatslehrgangs «Sprache und Integration» ist ein Praxisbesuch vor Ort vorgesehen. Das Bildungszentrum Frühe Kindheit erkennt die Supervisionsangebote des Ausländerdienstes ald BL und bei der Gruppensupervision Herz/Müller als gleichwertig zum Modul 4 «Praxisbesuch» an. Der Praxisbesuch des Bildungszentrums findet jeweils im Anschluss an Modul 3 statt. Dieses Vorgehen wird auch Teilnehmenden empfohlen, die an den Supervisionsangeboten des Ausländerdienstes BL teilnehmen. Das Zertifikat «Sprache und Integration» wird in jedem Fall erst nach dem vollständigen Abschluss aller Module sowie bei ausreichender Anwesenheit ausgestellt.
NEU: Der Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt frühe Sprachbildung» an der Berufsfachschule Basel dauert ab Sommer 2026 nur noch 1 Jahr.
Interessierte melden sich bitte so bald wie möglich unter folgenden LINK an: Frühe sprachliche Förderung - Weiterbildung Soziales.
Falls der Kurs ausgebucht sein sollte, prüfen wir gerne, ob ein 2. Kurs ab August 2026 angeboten werden kann. Dafür brauchen wir jedoch genügend verbindliche Anmeldungen bis spätestens Ende März 2026.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Olcay Bünül 061 267 55 04 (Sekretariat BFS).
Lerneinheiten Sprache und Integration Online/Präsenz vor Ort
Mit Lerneinheiten à zwei Stunden Bildungslücken schliessen:
Kompakte Lerneinheiten zu Sprachbildung, Sprachförderung und interkultureller Arbeit mit Kindern und Eltern im Frühbereich. Die Lerneinheiten enthalten grundlegende Themen unseres Zertifikatslehrgangs Sprache und Integration. Sie stehen allen, auch Assistenz- und Begleitpersonen offen - es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Der Besuch aller Lerneinheiten führt nicht zum Zertifikat Sprache und Integration. Die Lerneinheiten sind ein kostenloses Angebot für Personen, die im Kanton Basel-Landschaft arbeiten.
- Die neuen Daten fürs 2026 sind hier aufgeschaltet.
5. Supervisionen
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
Differenzierung: der Besuch des Supervisionsmoduls während den Zertifikatslehrgängen («Sprache und Integration» Bildungszentrum Frühe Kindheit (ehemals IG Spielgruppen) oder «Frühe sprachliche Förderung» BFS Basel) wird ebenfalls anerkannt, sofern der Anerkennungsantrag und Supervisionsbesuch im gleichen Jahr stattfinden.
Dadurch entfällt in dem Jahr, in dem das Modul absolviert wird, der Bedarf, zusätzlich eine Supervision zu besuchen.
Die Supervision dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für pädagogisches Personal, welches dabei unterstützt wird, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen.
Information zum Angebot des Ausländerdienstes ald: Ablauf der Supervision (siehe auch Flyer)
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Ausländerdienst Baselland (ald).
Eine zweite Möglichkeit ist der Besuch einer Gruppensupervision.
Die Supervisionen finden in Gruppen von 5 bis max. 8 Personen statt, 4x pro Jahr à 2 Stunden.
Die Teilnehmenden bringen aktuelle Themen aus der frühen sprachlichen Förderung ein.
Anmeldung an: [email protected]
Die Platzzahl ist limitiert.
6. Regionale Vernetzungstreffen frühe Sprachförderung
Anerkannte und freiwillige Leistungserbringende in der frühen Sprachförderung sind eingeladen, kostenlos an regionalen Vernetzungstreffen teilzunehmen. Diese Treffen werden vom Kanton finanziert und finden mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten statt. Sie bieten eine Plattform für den Wissensaustausch zwischen Spielgruppenleitenden, KITA-Mitarbeitenden und Tagesfamilien und der Vernetzung, insbesondere zu den Vertretungen aus den Gemeindeverwaltungen und der Politik.
Sämtliche Präsentationen und Unterlagen der vergangenen Veranstaltungen finden Sie hier.
Hinweis Terminplan fürs 2. Halbjahr 2026: es sind 2 regionale Info- und Vernetzungsanlässe geplant, neu von 17.30-20 Uhr
15.10. in Pratteln
21.10. in Reinach
Nähere Informationen folgen vor den Sommerferien.