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Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
Um Kinder mit Sprachförderbedarf besser zu erreichen, wurde am 14. September 2023 das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) einstimmig vom Landrat angenommen. Die Umsetzung und das in Kraft treten erfolgten am 1. September 2024.
- Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116)
- Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (SGS 116.11)
- Sprachstanderhebung: Festlegung des Wertes für Sprachförderbedarf 2025
Das GfS bietet den Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft eine gesetzliche Grundlage sowie eine kantonsweit einheitliche Regelung zur Umsetzung eines selektiven Sprachförderobligatoriums, damit die frühe Sprachförderung flächendeckend und möglichst einheitlich implementiert werden kann.
Ab Januar 2025 wird im Kanton Basel-Landschaft flächendeckend jedes Jahr eine Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Sprachstanderhebung läuft inhaltlich und zeitlich einheitlich ab und dient dem frühzeitigen Erkennen von Deutschförderbedarf. Das Ausfüllen des Fragebogens ist für alle Eltern/Erziehungsberechtige obligatorisch, unabhängig von ihrer Familiensprache oder Herkunft. Gemeinden und Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse informiert und Leistungserbringende früher Sprachförderung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Spielgruppen) dabei unterstützt, die Qualität ihrer Angebote früher Sprachförderung zu verbessern. Der genaue Zeitplan sowie der Ablauf der Sprachstanderhebung sind festgelegt.
Sämtliche Präsentationen der Informations- und Vernetzungsveranstaltungen betreffend Einführung des Sprachfördergesetzes und Umsetzung der Sprachstanderhebung finden Sie hier:
- Informationsveranstaltung Präsentation Juni 2024
- Informationsveranstaltung Präsentation Oktober 2024
- Informationsveranstaltung Präsentation Mai 2025
- Informationsveranstaltung Präsentation Oktober 2025
- Informationsveranstaltung Präsentation Mai 2026
Der Bericht zur Sprachstanderhebung 2025 ist am 30. September 2025 veröffentlicht worden:
Die Zuständigkeiten, Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten, die das neue GfS für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure vorsieht, sind klar definiert: