Migration und Bürgerrecht
Das Amt für Migration und Bürgerrecht macht sich fit für die Zukunft
Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) hat seinen Sitz per 27. November 2023 in den Helvetia Tower in Pratteln verlegt. Die zentrale Lage, helle und offene Räumlichkeiten sowie eine moderne Infrastruktur stärken das Amt für die Herausforderungen der Zukunft.
Der neue Standort des Amts für Migration und Bürgerrecht ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Pratteln und der Endstation der Tramlinie 14 entfernt. Andreas Räss, Leiter des AFMB, betont: «Unser neuer Standort ist verkehrstechnisch optimal gelegen und sowohl mit dem öffentlichen Verkehr, als auch mit Motorfahrzeugen und Velos sehr gut erreichbar.» Die gute Lage ist jedoch nur ein Vorteil des neuen Standorts, der die Willkommenskultur des Kantons widerspiegelt: Der kundenfreundlich gestaltete Schalterbereich und lichtdurchflutete Räumlichkeiten empfangen die Besuchenden in der ersten Etage des Helvetia Towers. Eine moderne Infrastruktur optimiert die Erbringung von Dienstleistungen. Durch eine offene Raumsituation wird die Kommunikation und Zusammenarbeit gefördert, während sowohl Besprechungszimmer als auch Einzelbüros als Rückzugsmöglichkeit die Bearbeitung von heiklen Fällen erleichtern.
Migration und Integration an einem Ort vereint
Der Fachbereich Integration (FIBL) ist ebenfalls im November 2023 an den neuen Standort des Amts für Migration und Bürgerrecht (AFMB) in die Räumlichkeiten des Helvetia Towers in Pratteln gezogen. Ziel ist die Integration des FIBL in das AFMB per Januar 2025. Integration und Migration haben thematische Gemeinsamkeiten, und die Aufgaben entstammen der gleichen Rechtsgrundlage (AIG). Während das AFMB die Seite des «Forderns» vertritt, stehen die Tätigkeiten des FIBL im Zeichen des «Förderns». Gemeinsam werden so alle Aspekte des geltenden Ausländergesetzes abgedeckt.
Per 1. Januar 2024 wechselte ausserdem der Bereich Grenzgängerbewilligungen vom KIGA Baselland (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) zum AFMB. So entsteht ein kantonales Kompetenzzentrum für alle ausländerrechtlichen Bewilligungen inklusive eines Standorts für die Erfassung biometrischer Daten für die Ausländerausweise.
Grenzgängerbewilligungen
Neuer Standort per Januar 2024
Der Bereich Grenzgängerwesen wird per Januar 2024 durch das Amt für Migration und Bürgerrechtswesen des Kanton Basel-Landschaft vollzogen. Weitergehende Informationen finden Sie unter diesem Link.
Bewilligungskopien:
Aufgrund des Abbaus der Druckerinfrastruktur auf Bundesebene werden ab dem 22.10.2023 keine Bewilligungskopien mehr automatisiert generiert und verschickt. Sollte nach dem 22.10.2023 weiterhin eine Bewilligungskopie gewünscht werden, verrechnen wir gemäss der Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht (SGS 112.11, §5 Abs. 2 lit. a) eine Gebühr von 25 Franken.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur auf Termin möglich sind.
Verfallsanzeigen / Bewilligungsverlängerung
Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligungs- bzw. Kontrollfrist eine Verfallsanzeige vom Staatssekretariat für Migration per Post zugestellt.
Wir bitten Sie, uns die ausgefüllte Verfallsanzeige baldmöglichst nach Erhalt zuzustellen, um Verzögerungen bei der Bewilligungsverlängerung zu vermeiden.
Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl
Auf der neuen Internetseite "Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl" des Kantons Basel-Landschaft finden sich Grafiken, Links und kurze Hintergrundinformationen rund um die Themen Migration, Integration und Asyl. Eine Auswahl von statistischen Werten gibt Auskunft über Ausprägungen und Entwicklungen in Bezug auf die schweizerische und die ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Basel-Landschaft.
Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl — baselland.ch
Über das Amt für Migration und Bürgerrecht
Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) ist die kantonale Ansprechstelle für alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben, den Wohnsitz hierher verlegen oder sich vorübergehend hier aufhalten wollen.
In Zusammenarbeit mit der kantonalen Arbeitsmarktbehörde und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) werden die Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung von Bewilligungen geprüft und die notwendigen Ausweise erstellt.
Neu eingereiste Personen erhalten im Rahmen eines persönlichen Begrüssungsgesprächs die ersten Informationen über die Schweiz, den Kanton Basel-Landschaft, die hiesigen Gepflogenheiten sowie über ihre Rechte und Pflichten. Gegen Personen, die sich nicht an die geltende Rechtsordnung halten, können ausländerrechtliche Massnahmen eingeleitet und durchgeführt werden.
Im Auftrag des SEM vollzieht das AFMB die nationale Asylgesetzgebung sowie die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das heisst die administrative Erfassung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die Durchführung der Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche sowie die Vollstreckung des zwangsweisen Wegweisungsvollzugs von ausreisepflichtigen Personen.
Im Rahmen der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger führt das AFMB ab 1. Januar 2019 alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrates vor. Bei der Einbürgerung von Schweizer Bürgern im Kanton erteilt das AFMB die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung in der Gemeinde. Das AFMB trifft zudem die notwendigen Vorabklärungen bei der erleichterten Einbürgerung (Einbürgerung ausländischer Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie von Kindern eines schweizerischen Elternteils, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen) zu Händen des SEM, welches über die Erteilung des Bürgerrechts abschliessend entscheidet.