Migration und Bürgerrecht
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur auf Termin möglich sind.
Verfallsanzeigen / Bewilligungsverlängerung
Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligungs- bzw. Kontrollfrist eine Verfallsanzeige vom Staatssekretariat für Migration per Post zugestellt.
Wir bitten Sie, uns die ausgefüllte Verfallsanzeige baldmöglichst nach Erhalt zuzustellen, um Verzögerungen bei der Bewilligungsverlängerung zu vermeiden.
Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl
Auf der neuen Internetseite "Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl" des Kantons Basel-Landschaft finden sich Grafiken, Links und kurze Hintergrundinformationen rund um die Themen Migration, Integration und Asyl. Eine Auswahl von statistischen Werten gibt Auskunft über Ausprägungen und Entwicklungen in Bezug auf die schweizerische und die ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Basel-Landschaft.
Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl — baselland.ch
Informationen zum Erdbeben in der Türkei und in Syrien
1.Visagesuche von Erdbebenopfern: Neueinreise als Touristen (max. 90 Tage)
Visagesuche von Erdbebenopfern, deren Haus oder Wohnung zerstört worden sind, und die vorübergehend bei engen Verwandten in der Schweiz unterkommen können, werden vorübergehend prioritär behandelt. Wir bitten Sie, mit dem zuständigen Schweizer Generalkonsulat in Istanbul in Kontakt zu treten.
2. Visumsverlängerungen: Personen aus türkischen und syrischen Provinzen, die sich bereits seit 90 Tagen als Touristen in der Schweiz aufhalten
Das Visum einer Person, welche sich bereits in der Schweiz aufhält, kann durch die Kantone verlängert resp. die Ausreisefrist angemessen angesetzt beziehungsweise verlängert werden, wenn sie in einer der betroffenen türkischen oder syrischen Provinzen wohnhaft ist. Ist der touristische Aufenthalt bereits abgelaufen oder läuft dieser in den nächsten 30 Tagen ab, bitten wir Sie, dem AFMB folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie Reisepass der betroffenen Person
- Kopie des Visums
- Kopie des Einreisestempels
- Angabe der genauen Wohnadresse im Ausland
- Nachweis einer bestehenden und für mind. zwei Monate verlängerten Reiseversicherung
Die vollständigen Unterlagen können entweder postalisch oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
Gerne verweisen wir weiter - u.a. betr. die betroffenen Gebiete - auf die diesbezüglichen FAQ's des Staatssekretariats für Migration, wo sich sämtliche Informationen auch in türkischer Sprache finden: Erdbeben in der Türkei und in Syrien: Fragen und Antworten (admin.ch)
Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien
Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt erneut beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien ist im laufenden Jahr stark gestiegen und hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten. Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 16. November 2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.
Eine Gesuchseinreichung beim Amt für Migration und Bürgerrecht ist vor der Einreise notwendig. Dem Gesuch sind ein Arbeitsvertrag und eine gültige Kopie des Reisepasses beizulegen. Bei geplanter selbständiger Erwerbstätigkeit nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit dem Amt für Migration und Bürgerrecht Kontakt betreffend einzureichender Dokumente auf. Bei einem positiven Bescheid wird der gesuchstellenden Person eine Zusicherung der Bewilligung ausgestellt.
Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien (admin.ch)
Über das Amt für Migration und Bürgerrecht
Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) ist die kantonale Ansprechstelle für alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben, den Wohnsitz hierher verlegen oder sich vorübergehend hier aufhalten wollen.
In Zusammenarbeit mit der kantonalen Arbeitsmarktbehörde und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) werden die Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung von Bewilligungen geprüft und die notwendigen Ausweise erstellt.
Neu eingereiste Personen erhalten im Rahmen eines persönlichen Begrüssungsgesprächs die ersten Informationen über die Schweiz, den Kanton Basel-Landschaft, die hiesigen Gepflogenheiten sowie über ihre Rechte und Pflichten. Gegen Personen, die sich nicht an die geltende Rechtsordnung halten, können ausländerrechtliche Massnahmen eingeleitet und durchgeführt werden.
Im Auftrag des SEM vollzieht das AFMB die nationale Asylgesetzgebung sowie die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das heisst die administrative Erfassung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die Durchführung der Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche sowie die Vollstreckung des zwangsweisen Wegweisungsvollzugs von ausreisepflichtigen Personen.
Im Rahmen der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger führt das AFMB ab 1. Januar 2019 alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrates vor. Bei der Einbürgerung von Schweizer Bürgern im Kanton erteilt das AFMB die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung in der Gemeinde. Das AFMB trifft zudem die notwendigen Vorabklärungen bei der erleichterten Einbürgerung (Einbürgerung ausländischer Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie von Kindern eines schweizerischen Elternteils, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen) zu Händen des SEM, welches über die Erteilung des Bürgerrechts abschliessend entscheidet.