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eBill
Was ist eBill?
Die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft bietet für die Zustellung von Rechnungen, zugehörige Veranlagungsverfügungen und weiteren Beilagen von natürlichen Personen eBill an.
Die Plattform eBill ist ein Service von SIX im Auftrag des Finanzplatzes Schweiz und ermöglicht das sichere digitale Empfangen und Bezahlen von Rechnungen und Beilagen innerhalb des E-Bankings ihrer Bank.
Wie funktioniert eBill und was sind Ihre Vorteile?
Die Steuerverwaltung übermittelt die Steuerrechnung und Beilagen über eine verschlüsselte Verbindung an eBill. So sind die Daten geschützt und von Dritten nicht einsehbar. Über das E-Banking oder E-Finance-Portal können Sie die Steuerrechnung einsehen und direkt bezahlen. Das manuelle Eintippen oder Einlesen der Steuerrechnung im E-Banking entfällt dadurch vollständig. Alle Unterlagen werden nach den Regeln von eBill archiviert und bleiben einsehbar.
Wer kann eBill für die Steuerrechnung nutzen?
Aktuell bietet die Steuerverwaltung den eBill Service nur für natürliche Personen an.
Welche Rechnungen und Beilagen werden über eBill versendet?
– die provisorischen Vorausrechnungen der Staats- und Bundessteuer (ordentliche Steuern und Kapitalleistungen);
– die definitiven Rechnungen Staat- und Bundessteuer (ordentliche Steuern und Kapitalleistungen);
Erfolgt der Gemeindesteuerbezug durch die kantonale Steuerverwaltung werden die Gemeindesteueranteile zusammen mit der Staatssteuer in Rechnung gestellt. Unter folgendem Link können Sie nachsehen, ob Ihre Gemeinde den Gemeindesteuerbezug der kantonalen Steuerverwaltung übergeben hat.
Wie kann ich mich für eBill anmelden?
Melden Sie sich in Ihrem E-Banking oder E-Finance-Portal an, rufen Sie den Menüpunkt «eBill» auf. Im Menüpunkt «Rechnungssteller» wählen Sie aus der Liste «Steuerverwaltung Kanton BL» aus und füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus. Für die Registrierung werden folgende Angaben benötigt: Person-Id. Nummer, Geburtsdatum und Versicherten-Nummer. Die Person-Id. Nummer ist auf den Steuerdokumenten angedruckt.
Nutzungsbedingungen und wichtige Hinweise
Folgende Bedingungen und Hinweise sind bei der elektronischen Zustellung von Rechnungen und Verfügungen durch die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft via eBill zu beachten:
- eBill ist nur für natürliche Personen möglich. Eine Anmeldung für eBill hat durch die steuerpflichtige natürliche Person im eigenen E-Banking- / E-Finance-Portal zu erfolgen. Anmeldungen für andere natürliche Personen (auch für nahe Verwandte) im eigenen E-Banking- / E-Finance-Portal werden bei der Steuerverwaltung nicht registriert. Besteht eine Vertreteradresse, werden die Steuerdokumente auch nach der Anmeldung für eBill weiterhin per Post an die Vertreteradresse zugestellt. Im Falle einer Eheschliessung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung, Scheidung oder bei Todesfall wird eine bestehende eBill-Registrierung von der Steuerverwaltung automatisch deaktiviert und der Versand erfolgt bis zu einer erneuten Anmeldung bei eBill wieder per Post.
- Mit eBill erhalten natürliche Personen provisorische und definitive Rechnungen (inkl. Veranlagungsverfügungen, Kontoauszug und allfällige weitere Beilagen) der kantonalen Steuern (allenfalls inkl. Gemeindesteueranteil) sowie der direkten Bundessteuer elektronisch ins E-Banking- / E-Finance-Portal zugestellt. Die Übermittlung per eBill erfolgt auch dann, wenn die Rechnung ausgeglichen ist oder das Konto einen Guthabensaldo ausweist.
- Mit der Zustellung ins E-Banking- / E-Finance-Portal gelten diese Dokumente als rechtmässig zugestellt. Die elektronische Zustellung entfaltet die gleichen Rechtswirkungen wie eine postalische Zustellung.
- Die Einsprachefrist beginnt mit dem auf die Zustellung folgenden Tage zu laufen. Einsprachen müssen innert 30 Tagen auf schriftlichen Weg bei der Steuerverwaltung erhoben werden. Das Nichtherunterladen oder die Ablehnung der Dokumente gilt nicht als Einsprache.
- Für die regelmässige Prüfung des E-Banking- / E-Finance-Portals ist die steuerpflichtige Person verantwortlich. Die Steuerverwaltung empfiehlt die Aktivierung von E-Mail-Benachrichtigungen im E-Banking- / E-Finance-Portal. Damit werden die steuerpflichtigen Personen mittels E-Mail auf die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse unmittelbar über die Zustellung der Dokumente informiert.
- Allfällige Direktanmeldung (ohne Angabe der Person ID Nummer, Geburtsdatum, Versicherten Nummer) werden nicht registriert.
Weitere Informationen zu eBill finden Sie unter www.ebill.ch.