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12.12.2025
Neuerung französische Grenzgänger/innen
Als Arbeitgeber/in müssen Sie neu ab den Bruttolohnmeldungen 2026 den Anteil der Homeoffice-Tätigkeit erfassen.
Ab dem Jahr 2026 gilt Folgendes:
Wird die Grenze der Homeoffice-Tätigkeit von 40 % überschritten, fällt die Grenzgängereigenschaft weg und es muss die normale Quellenbesteuerung (nach Tarif A, B, C oder H) vorgenommen werden.