Fristerstreckungsgesuch Privatperson

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der angesetzten Frist die Steuererklärung einzureichen?

Hier können Sie eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen. 

Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Frister­streckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet noch bestätigt. 

Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einrei­chungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.

Adresse
Steuerverwaltung
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Tel. 061 552 53 17
Fax 061 552 69 94
[email protected]

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