Fristerstreckungsgesuch Privatperson

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der angesetzten Frist die Steuererklärung einzureichen? Hier können Sie eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen. 

Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Frister­streckungen sind keine Gesuche einzureichen.  

Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einrei­chungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.

Gesuche um Fristerstreckung, die mehr als 8 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, sind mittels Auswahlfeld zu begründen und werden durch die zuständige Behörde geprüft. In diesen Fällen wird die Bestätigung ausschliesslich auf dem Postweg zugestellt.

Adresse
Steuerverwaltung
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Tel. 061 552 53 17
Fax 061 552 69 94
[email protected]

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