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Fälligkeit der Staatssteuer 2025
Die Staatssteuer 2025 (Bemessungsjahr 2025) wird am 30. September 2025 zur Zahlung fällig. Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins (für das Kalenderjahr 2025: 5.5 %) erhoben wird.
Die definitiv geschuldete Staatssteuer 2025 wird bei ganzjähriger Steuerpflicht erst aufgrund der im Frühjahr 2026 einzureichenden Steuererklärung 2025 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen deshalb, den mit unserer Vorausrechnung vom 10. Januar 2025 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen.
Zur Bezahlung ist in erster Linie der mit der Vorausrechnung zugestellte QR-Zahlteil zu verwenden.
Die Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland lautet wie folgt:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Liestal, Basellandschaftliche Kantonalbank, Liestal, IBAN: CH12 0076 9020 2124 5590 4, SWIFT: BLKBCH22, mit Angabe der Person-Id. und des Steuerjahres.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft