Unterhaltsbeiträge und Inkasso
Die Abteilung Unterhaltsbeiträge und Inkasso bevorschusst die Kinderunterhaltsbeiträge. Sie hilft auch geschiedenen oder getrennten Ehegatten, Personen in aufgelöster eingetragener Partnerschaft sowie Partnern und Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft, deren Getrenntleben gerichtlich geregelt ist, bei der Einforderung der gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge.