Anfängliche Ablehnung
Dass sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. Der Weg dahin war lang und steinig. Begehren für ein Frauenstimm- und -wahlrecht lehnen der Bundesrat und die stimmberechtigten Männer immer wieder ab. In Abstimmungen im Jahr 1946 scheitert das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf kantonaler Ebene in beiden Basler Halbkantonen. Auch die erste eidgenössische Abstimmung dazu vom 1. Februar 1959 kassiert 66,9 % Nein-Stimmen. Gegen diese hohe Ablehnung protestieren Basler Lehrerinnen mit einem landesweit beachteten «Lehrerinnen-Streik».
In BL stimmen Frauen seit 1968
Als zweiter Deutschschweizer Kanton führt Baselland 1968 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen stufenweise ein, erst auf Kantonsebene und danach auf Gemeindeebene. Die Baselbieter Gemeinde Niederdorf im Waldenburgertal vollbringt schon davor eine besondere Pionierleistung. Als 1957 in der Schweiz darüber entschieden wird, ob Frauen gleich wie die Männer Zivilschutzdienst leisten sollen, setzt sie als eine von fünf Schweizer Gemeinden ein Zeichen: Sie lässt auch die Frauen abstimmen. Schweizweit aber plant der Bundesrat noch am 1. März 1969 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unter Vorbehalten zu unterzeichnen. Er will weiterhin die Frauen vom Wählen und Stimmen abhalten dürfen. In der zweiten eidgenössischen Abstimmung 1971 ist der Fall aber klar: Dank 65,7 % Ja-Stimmen bekommen die erwachsenen Schweizer Frauen endlich die begehrten Rechte: Sie dürfen auf eidgenössischer Ebene fortan ebenfalls abstimmen und wählen, gewählt werden sowie Volksinitiativen und Referenden unterzeichnen. Das war vor 50 Jahren.
Jubiläen Verfassungs-Artikel und Frauenstreik
2021 stehen zwei weitere Jubiläen an. Am 14. Juni 1981 – vor 40 Jahren – findet Gleichstellung in der Bundesverfassung Platz. Von nun an gilt: «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Zehn Jahre später, am 14. Juni 1991, kommt es zum ersten Frauenstreik. Rund 500'000 Frauen und auch Männer im ganzen Land fordern, dass der Gleichstellungs-Artikel der Verfassung auch wirklich umgesetzt wird. Viele ihrer Forderungen sind noch heute aktuell: etwa jene nach Lohngleichheit, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder nach einer ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungs-Arbeit zwischen Frau und Mann.
Die Jubiläen 2021 zeigen: Viel hat sich getan in der Gleichstellung für Frauen und Männer. Und viel bleibt noch zu tun.