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Handy-Ordnung
Handy-Ordnung der Sekundarschule Aesch
Die Sekundarschule Aesch ist ein Ort, an dem Jugendliche und Erwachsene sich treffen und austauschen, miteinander reden, spielen und lernen. Dafür brauchen wir keine Handys.
1. Generelles Verbot
Für die Schülerinnen und Schüler gilt zwischen 7:15 Uhr und 17:30 Uhr in den Schulgebäuden und auf dem Schulareal ein generelles Verbot von Handys und ähnlichen Geräten.
Die Geräte sind weder sicht- noch hörbar.
Diese Ordnung gilt ebenso für den Mittagstisch, die Tagesstruktur und das ergänzende Angebot.
2. Ausnahmen
Ausnahmen (Unterrichtszwecke, Notfälle, etc.) sind mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehr-, Betreuungs- oder Aufsichtsperson möglich.
3. Verstösse
Bei einem Verstoss gegen diese Ordnung wird das Gerät eingezogen und kann nach Schulschluss im Sekretariat/auf der Schulleitung abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten werden durch eine SMS informiert. Im Wiederholungsfall kommt die Disziplinarkaskade der Sekundarschule Aesch zum Einsatz.
4. Gültigkeit
Diese Ordnung tritt auf das Schuljahr 2025/2026 in Kraft.