Abwasser

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Die Fachstelle Betriebe des Amtes für Umweltschutz und Energie bewilligt die Einleitung von Industrieabwasser in die öffentliche Kanalisation wenn die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten sind. Industrie und Gewerbe werden im Prozess der Abwasservorbehandlung bestmöglich unterstützt. 

Die Fachstelle Siedlungsentwässerung des Amtes für Umweltschutz und Energie bewilligt die Einleitung von Abwasser aus der Siedlungsentwässerung und übriger verschmutzer Abwässer in Gewässer oder Versickerungsanlagen, wenn die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten sind.

Gesuch für eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Abwasserbewilligung)

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
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