Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken. Definition gemäss Brundtland-Bericht, 1987
Art. 2 und Art. 73 der Bundesverfassung und § 112 der Kantonsverfassung verpflichten uns zur Nachhaltigen Entwicklung.
KV § 112 Grundsätze des Umweltschutzes
1 Kanton und Gemeinden streben ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen den Naturkräften und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits sowie ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.
Der Kanton Basel Landschaft misst der Nachhaltigen Entwicklung grosse Bedeutung bei: Das Thema ist integraler Bestandteil der politischen Strategie des Regierungsrats. Der Kanton verfügt über Mittel zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von relevanten Vorhaben und Projekten, er misst die Nachhaltigkeit seiner eigenen Entwicklung und unterstützt Gemeinden, die ihre nachhaltige Entwicklung gezielt fördern möchten.