Die Einhaltung der Energievorschriften wird grösstenteils im ordentlichen Baubewilligungsverfahren überprüft. Die erforderlichen Energienachweise – die sogenannten «Nachweise der energietechnischen Massnahmen» (NEM) – sind über die elektronische Plattform Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise (EVEN) einzureichen. Im Baugesuch ist die entsprechende EVEN-Gesuchsnummer anzugeben. Die Energievorschriften und die dazugehörigen Energienachweise werden in den Vollzugshilfen weiter erläutert.
Vorhaben, für die nach § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RGB) keine Baubewilligung erforderlich ist, müssen die energetischen Vorschriften ebenfalls einhalten. Darunter fallen z.B.:
Verbrauchsabhängige Heizkosten- und Warmwasserabrechnung