Wasser
Wasserbaukonzept
Das Wasserbaukonzept (WBauK) bildet die Basis für einen zielgerichteten, nachhaltigen Wasserbau im Kanton Basel-Landschaft und definiert dadurch den mittelfristigen Auftrag an das Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau.
Das Wasserbaukonzept findet seine gesetzliche Grundlage im Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (WBauG) vom 01. April 2004. Das Wasserbaukonzept definiert Massnahmen für einzelne, grössere Gewässerabschnitte, welche im heutigen Zustand Defizite aufweisen. Damit sollen die gesetzlich vorgegeben Ziele (Wasserbaugesetz, Gewässerschutzgesetz, Fischereigesetz u.a.) erfüllt werden. Das Konzept unterscheidet zwischen Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen und priorisiert diese. Im Rahmen jeder Hochwasserschutzmassnahme werden jedoch immer auch die Revitalisierungsmöglichkeiten geprüft.
Gemäss dem aktuell vorliegenden Wasserbaukonzept 2021 sollen im Kanton Basel-Landschaft mittelfristig ca. 79 km Hochwasserschutzmassnahmen und 60 km Revitalisierungsmassnahmen umgesetzt werden. Zu Ersteren zählen auch der Erhalt und die Reaktivierung von Retentions- und Überflutungsgebieten, welche meist ohne bauliche Eingriffe auskommen. Der Massnahmenplan des Wasserbaukonzepts sowie die bereits umgesetzten Massnahmen (Stand 2021) können im GeoView BL angezeigt werden.
Das Wasserbaukonzept wird im Jahr 2026 nachgeführt. Es werden umgesetzte Massnahmen nachgetragen und die aktualisierte strategische Revitalisierungsplanung berücksichtigt. Nach der Revision der Naturgefahrenkarte ist eine umfassendere Überarbeitung des Wasserbaukonzeptes vorgesehen.
Strategische Revitalisierungsplanung
Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG), welches am 01. Januar 2011 in Kraft trat, zielt in seinen Bestimmungen auf einen besseren Schutz und die Entwicklung von Gewässern ab. Eines der übergeordneten Ziele ist, in den kommenden 80 Jahren gesamtschweizerisch ca. 4'000 km Fliessgewässer zu renaturieren. Dabei sollen insbesondere Massnahmen mit einem guten Verhältnis von (monetärem) Aufwand zum Nutzen für Natur und Landschaft umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurden die Kantone dazu verpflichtet, eine langfristige Planung, die sogenannte "strategische Revitalisierungsplanung", zu erarbeiten.
Als Ergebnisse der Planung liegen die Karten «Nutzen Abschnitte», «Nutzen Hindernisse» und «Massnahmenplanung» vor. Die Pläne zum Nutzen zeigen für alle Gewässerabschnitte und Abstürze den Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand auf. Im Plan "Massnahmenplanung" werden für Abschnitte mit besonders hohem Nutzen Massnahmen vorgeschlagen und zeitliche Fristen definiert. Diese Abschnitte sind unter Berücksichtigung der Machbarkeit und ihrer ökologischen Relevanz bzw. Entwicklungsfähigkeit besonders geeignet für eine Revitalisierung. Insgesamt werden in der strategischen Revitalisierungsplanung 2014 an den ca. 400 km untersuchten Gewässer für ca. 90 km Revitalisierungsmassnahmen vorgeschlagen. Desweitern ist für ca. 130 km Gewässerstrecke die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit vorgesehen. Die Ergebnisse der strategische Revitalisierungsplanung 2014 sind im GeoView BL einsehbar.
Die Planung wird mit einem Planungshorizont von 20 Jahren erstellt und muss alle 12 Jahre aktualisiert werden. Die Aktualisierung der ersten strategischen Planung aus dem Jahr 2014 ist seit 2025 im Gange und soll 2026 verabschiedet werden. Bei der Aktualisierung werden neue Datengrundlagen für die GIS-Analyse berücksichtigt, die Längsvernetzung vertiefter betrachtet und die zeitlichen Prioritäten überprüft und differenzierter festgelegt.
Die strategische Revitalisierungsplanung 2026 fliesst in die Überarbeitung des Wasserbaukonzepts ein und ist somit Bestandteil des zielgerichteten, nachhaltigen Wasserbaus im Kanton Basel-Landschaft.
Naturgefahren
Vorgänge und Ereignisse wie zum Beispiel Überschwemmungen, welche in der Natur vorkommen und einen potentiellen Schaden an Mensch oder Sache verursachen können, nennt man Naturgefahren. Überschwemmungen beinhalten dabei ausufernde Gewässer («Hochwasser»), Oberflächenabfluss oder Grundwasseraufstoss über der Erdoberfläche. Durch eine optimale Anpassung an Naturgefahren können Schäden mit Massnahmen und Methoden verhindert oder begrenzt werden. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt heute nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements: Das integrale Risikomanagement umfasst dabei alle Massnahmen und Methoden, mit denen ein dauerhafter Schutz vor Naturgefahren erreicht und langfristig aufrechterhalten werden kann.
Das Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau schützt die Bevölkerung nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements vor grossräumigen Überschwemmungen. Der Schutz vor Überschwemmung ist dabei eine Daueraufgabe wo das Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau bauliche Massnahmen (Projekte & Baustellen - Kanton Basel-Landschaft) umsetzt, Grundlagen zur Erfassung und Bewertung von Überschwemmungen bereitstellt und an der Umsetzung von raumplanerischen und organisatorischen Massnahmen aktiv beteiligt ist.
Da der Schutz vor Naturgefahren eine Daueraufgabe ist, kann ein nachhaltiger Schutz nur durch eine Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, Gemeinden, Fachplanern, Versicherungen, Bund und anderen kantonalen Amtsstellen umgesetzt werden.
Gewässerunterhalt
Gewässer wie Flüsse, Bäche und Weiher sind wichtige Bestandteile unserer Umwelt. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Erholung und haben eine große Bedeutung für den Hochwasserschutz. Damit diese Funktionen langfristig erhalten bleiben, ist ein fachgerechter Gewässerunterhalt notwendig.
Der Gewässerunterhalt umfasst alle Massnahmen, die dazu beitragen, den natürlichen Zustand eines Gewässers zu sichern oder zu verbessern. Dabei steht der ökologische Aspekt klar im Zentrum des Unterhalts vor der technischen Funktion des Gewässers. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen menschlicher Nutzung und dem Schutz der Natur zu schaffen. Der moderne Gewässerunterhalt setzt daher auf naturnahe Pflege und nachhaltige Eingriffe
- Sicherung des Wasserabflusses
Einer der wichtigsten Aspekte ist die Gewährleistung eines ungehinderten Wasserabflusses. Dazu gehört das Entfernen von Hindernissen wie umgestürzten Bäumen oder Ablagerungen, um Überschwemmungen zu vermeiden. - Kontrolle und Instandhaltung von Bauwerken
Brücken, Wehre und andere wasserbauliche Anlagen müssen regelmäßig überprüft und instand gehalten werden, um ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. - Pflege der Uferbereiche
Die Ufervegetation muss regelmäßig gepflegt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass Pflanzen erhalten bleiben, die das Ufer stabilisieren und gleichzeitig Lebensräume für Tiere bieten.
- Erhalt der ökologischen Vielfalt
Ein zentraler Punkt ist der Schutz von Flora und Fauna. Maßnahmen werden so durchgeführt, dass Lebensräume nicht zerstört, sondern möglichst gefördert werden. - Vermeidung von Erosion
Durch gezielte Massnahmen wie Bepflanzung oder den Einsatz natürlicher Materialien wird verhindert, dass Uferbereiche abgetragen werden.