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Hauptstrasse 9
Im Sommer 1963 zeigte es sich, dass das sogenannte "Kury-Haus" in Reinach, das wertvollste der historischen Bauwerke dieser Gemeinde, in Gefahr stand, durch die Besitzer abgebrochen zu werden. Der Regierungsrat hat daher mit Beschluss Nr. 3578 vom 19. November 1963 alle Massnahmen, die den historischen Wert des Kury-Hauses beeinträchtigen könnten, verboten. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 23 vom 5. Dezember 1963 veröffentlicht und bei der Parzelle Nr. 215 im Grundbuch angemerkt.
Da am 30. April 1964 die Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz durch den Landrat beschlossen und in Kraft getreten ist, konnte der provisorische Beschluss des Regierungsrates, der das Abbrechen des Kury-Hauses verbot, durch die Aufnahme des Gebäudes in das Inventar der geschützten Baudenkmäler ersetzt werden.
Kantonal geschützt seit 1965.