Ausscheidung von Gewässerraum im Siedlungsgebiet: Regierungsrat startet Vernehmlassung

30.10.2017
Der Regierungsrat schlägt eine neue gesetzliche Regelung zur Ausscheidung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet vor und gibt diese in die Vernehmlassung. Die Vorlage wurde nötig, weil das Kantonsgericht die bisherige kantonalgesetzliche Regelung der Gewässerraumausscheidung als bundesrechtswidrig qualifiziert hat.
 
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, entlang von Gewässern einen Gewässerraum auszuscheiden, in welchem grundsätzlich nicht gebaut und nicht intensiv Landwirtschaft betrieben werden darf. Im Kanton Basel-Landschaft wurde dies im Raumplanungs- und Baugesetz (§ 12a) umgesetzt. Im Siedlungsgebiet sollten die von den Gemeinden ausgeschiedenen Uferschutzzonen (bzw. Gewässerabstandsvorschriften) zugleich der Gewässerraum sein. Das Kantonsgericht hat diese relativ einfache und wirksame Lösung in einem Entscheid vom 22. März 2017 als bundesrechtswidrig bezeichnet; die Betroffenen müssten vor der Ausscheidung des Gewässerraums angehört werden. Deshalb schlägt nun der Regierungsrat eine Lösung vor, welche den Bedenken des Kantonsgerichts Rechnung trägt. Die Gemeinden sollen im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung den Gewässerraum im Siedlungsgebiet ausscheiden, wodurch einerseits die Betroffenen im Planungsverfahren einbezogen sind, andererseits den Gemeinden die Planungsautonomie in ihrem Siedlungsgebiet bestmöglich gewahrt wird.
 
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2017 die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung bei Parteien, Gemeinden und Verbänden beauftragt. Die Vernehmlassung wird jetzt gestartet und dauert bis Ende Januar 2018. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.
 
Für Rückfragen:
Dr. Markus Stöcklin, Leiter Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96