Ukraine: Informationen

  

Schutzstatus S

Themen:
  • Schutzstatus S
  • Registrierung / Zuweisung
  • Unterbringung
  • Ausweisausstellung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Krankenversicherung
  • Covid-19-Impfung
  • Psychologische Beratung / Traumabewältigung
  • Sprachförderung
  • Arbeitsbewilligung / Stellensuche
  • Schule und Ausbildung
  • Schutz vor Ausbeutung / Missbrauch
  • Vergütung Gastfamilie
  • Eröffnung Bankkonto
  • Reisen
  • Haustiere

Flyer kurz (PDF)
Flyer lang (PDF)

Інформація для українців, які шукають захисту у кантоні Базель-Ланд (кантон BL)

  • Статус захисту S
  • Реєстрація / надання житла
  • Проживання
  • Видача посвідчень
  • Фінансова підтримка
  • Медичне страхування
  • Щеплення від Covid-19
  • Психологічна допомога / подолання травматичного досвіду
  • Вивчення мови
  • Дозвіл на роботу / пошук роботи
  • Школа та освіта
  • Захист від експлуатації / насилля
  • Виплати для приймаючих родин
  • Відкриття банківського рахунку
  • Поїздки<
  • Домашні тварини

Інформація для українців, які шукають захисту у кантоні Базель-Ланд
Інформація для українців, які шукають захисту у кантоні Базель-Ланд

  

Erwerbstätigkeit

Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig. Bei Arbeitsort im Kanton Basel-Landschaft hat der Arbeitgebende das Gesuch beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen.

  

Unterbringung & Unterstützung 

Fragen und Antworten zu Unterbringung und Unterstützung von schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine

Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine (mit Schutzstatus S) haben grundsätzlich die Möglichkeit, Sprachförderungsmassnahmen zu besuchen. Diese müssen von den Sozialdiensten der Gemeinden verfügt werden. 

Hier finden Sie spezifische Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine.

Der Ausländerdienst Baselland (ald) bietet neu einmal wöchentlich ein Walk-In-Angebot mit ukrainischer Übersetzung an. Dieses findet jeden Dienstag an der Beratungsstelle des Ausländerdienst Baselland, Bahnhofstrasse 16, in Pratteln, statt.

Weiterführende Informationen: www.ald-bl.ch

Der Verein Prosalute bietet eine Gesprächsgruppe für alle Personen an, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Das niederschwellige und kostenlose Angebot findet wöchentlich mit Ukrainischen Dolmetschenden und einer Kinderbetreuung ohne Anmeldung statt.

ᐅ Weiterführende Informationen: www.prosalute.ch

  

 Bildung

Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule

Auch für Flüchtlingskinder/-jugendliche gilt in der Schweiz das Recht und die Pflicht die Volksschule zu besuchen. Diese übernimmt einen wichtigen Beitrag für die Integration und Sozialisation der Kinder und Jugendlichen. Im Kanton Basel-Landschaft werden neu zugezogene, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen. Sie haben, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zuzugs ins deutsche Sprachgebiet, Anspruch auf den Besuch eines Förderangebotes für Fremdsprachige. Wo es möglich ist, sollen die ukrainischen Kinder und Jugendlichen gruppenweise in Fremdsprachenintegrationsklassen (FSKs) eingeteilt werden. Wo eine FSK-Zuweisung nicht möglich ist, werden die Kinder und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt. Es gilt das Kostenträgerprinzip – für die Beschulung auf der Primarstufe sind die Gemeinden und auf der Sekundarstufe l ist der Kanton zuständig.

Ansprechpartner bei Fragen zur Volksschule ist die Hauptabteilung Sonderpädagogik des Amts für Volksschulen (Telefon 061 552 50 98; [email protected])

Konzept für Flüchtlinge in der Volksschule
Rahmenlehrplan für Flüchtlingskinder in Fremdsprachenintegrationsklassen
Flüchtlinge in der Volksschule - baselland.ch

 

Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) unterstützt Studierende und Forschende nach Möglichkeit bei der Fortsetzung ihres Studiums oder ihrer akademischen Arbeit. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). 

Universität Basel

Die Universität Basel möchte geflüchteten Studierenden und Forschenden aus der Ukraine die Möglichkeit bieten, in Basel zu leben und akademisch tätig zu sein. Einen Überblick über die Angebote finden auf der Webseite der Universität Basel.

Integrationsangebot für die Vorbereitung auf die Sekundarstufe II

Im nachobligatorischen Bereich bietet der Kanton Basel-Landschaft Jugendlichen mit Migrationshintergrund zwischen 16 und 18 Jahren (Stichtag 31. Juli) das tagesstrukturierende Programm „Integrationsangebot für die Vorbereitung auf die Sekundarstufe II“ an. Im Vordergrund steht dabei das Deutsch lernen.
Ziel des Angebots ist, Deutsch als Zweitsprache mindestens auf dem Niveau A2 zu erwerben, kulturell und sozial in der Schweiz heimisch zu werden und sich einen Zugang zu einer ihnen entsprechenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II zu erarbeiten.
Das Angebot findet am Zentrum für Brückenangebote (ZBA BL) in Muttenz statt. Die Jugendlichen besuchen von Montag-Freitag das ZBA BL. Der nächste Eintritt ist ab Schuljahr 2023/24 möglich.

Kontakt: Interessierte können sich unter Angabe ihrer Koordinaten per Mail an [email protected] wenden. 

Geflüchtete volljährige Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren haben grundsätzlich die Möglichkeit, Sprachförderungsmassnahmen zu besuchen. Diese müssen von den Sozialdiensten der Gemeinden verfügt werden.

Hier finden Sie das spezifische Angebot für volljährige Jugendliche und junge Erwachsene.

  

Gesundheit 

 Informationen zu Impfung von Flüchtlingen aus der Ukraine. 

  

Haustiere

Informationen für ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen. 

  

Bevölkerungsschutz

Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aus diesem Grund hat das BABS dieses Faktenblatt erstellt. Das vorliegende Dokument wird bei Bedarf aktualisiert.

Faktenblatt (PDF)

   

So können Sie helfen:

ᐅ Folgende Spenden könnten gebraucht werden.

 Hotline
Kantonales Sozialamt

Erste Ansprechstelle ist immer Ihre Gemeinde. Das kantonale Sozialamt hat ergänzend eine Hotline für Anfragen aus der Bevölkerung geschaffen:

Telefon: 061 552 75 00

Erreichbar von MoFr

08:30–12:00 / 14:00–16:30