Mögliche Referenden
Die nachfolgenden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen nach der Publikation eines Beschlusses im Amtsblatt der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustandegekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.
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Spalte "Geschäft Nr.": Link führt in die Geschäftskontrolle des Landrats
Spalte "Beschluss LR": Link führt zum entsprechenden Landratsprotokoll
Spalte "Publiziert": Link führt ins entsprechende Amtsblatt, Rubrik "Politische Rechte"
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Geschäft Nr. |
Beschluss LR
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Publiziert | Frist | |
Publikationsgesetz für den Kanton Basel-Landschaft |
2022-198 |
30.06.2022
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07.07.2022 | 01.09.2022 |
Geschäft Nr. |
Beschluss LR
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Publiziert | Frist | |
Revision Finanzausgleichsgesetz – Kurzfristige Anpassungen |
2022-105 |
30.06.2022
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07.07.2022 | 01.09.2022 |