Referenden

Der obligatorischen Volksabstimmung unterliegen Verfassungsänderungen, Gesetze, Staatsverträge mit verfassungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt sowie bestimmte Gemeindebeschlüsse. 

Auf Begehren von 1'500 Stimmberechtigten werden der Volksabstimmung unterbreitet: durch Verfassung oder Gesetz der fakultativen Volksabstimmung unterstellte verbindliche Planungsbeschlüsse des Landrates von grundsätzlicher Bedeutung und Beschlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 1 Million oder über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 200'000.

Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Einwohnerrates unterliegen der fakultativen Volksabstimmung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung.

Muster Unterschriftenliste

Merkblatt Referenden

Kontakt

Landeskanzlei
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
Tel. 061 552 50 32