Referenden
Der obligatorischen Volksabstimmung unterliegen Verfassungsänderungen, Gesetze, Staatsverträge mit verfassungsänderndem oder gesetzeswesentlichem Inhalt sowie bestimmte Gemeindebeschlüsse.
Auf Begehren von 1'500 Stimmberechtigten werden der Volksabstimmung unterbreitet: durch Verfassung oder Gesetz der fakultativen Volksabstimmung unterstellte verbindliche Planungsbeschlüsse des Landrates von grundsätzlicher Bedeutung und Beschlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 1 Million oder über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 200'000.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Einwohnerrates unterliegen der fakultativen Volksabstimmung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung.