Das Amtsblatt wird digital
Die Digitalisierung im Kanton schreitet voran. Das kantonale Amtsblatt, offizielles Publikationsorgan des Kantons, wird digital. Die erste Ausgabe auf dem Amtsblattportal wird erstmals im Januar 2023 erscheinen. Damit dies möglich ist, mussten viele Vorbereitungen getroffen werden, insbesondere musste eine rechtliche Grundlage in Form eines Publikationsgesetzes dafür geschaffen und vom Landrat beschlossen werden.
Diesen Herbst werden noch die letzten Vorbereitungen in Angriff genommen, bevor der Wechsel auf die digitale Publikation zum Jahreswechsel hin erfolgen kann. Der erste Anstoss für die Digitalisierung des Amtsblatts liegt dann bereits knapp vier Jahre zurück. 2019 wurde mit der Überweisung eines Postulats (Nr. 2019/117) gefordert, die Einführung eines elektronischen Amtsblatts zu prüfen.
Der regierungsrätliche Bericht zog daraufhin ein positives Fazit: «Die Einführung eines digitalen Amtsblatts und damit die digitale amtliche Publikation ist sowohl zeitgemäss wie auch vorteilhaft, die gesetzliche Grundlage dafür muss aber erst geschaffen werden.» Zu diesem Zweck hat die Landeskanzlei ein Publikationsgesetz erarbeitet, das sowohl den Inhalt wie auch die Erscheinungsform amtlicher Bekanntmachungen in den amtlichen Publikationsorganen des Kantons Basel-Landschaft regelt. Zu den amtlichen Publikationsorganen zählen neben dem Amtsblatt die chronologische Gesetzessammlung und der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Im Weiteren legt das neue Publikationsgesetz – entscheidend für die Einführung des digitalen Amtsblatts – fest, dass der Kanton künftig rechtswirksam digital publizieren kann. Ebenso ermöglicht das neue Gesetz den Gemeinden, ihre Mitteilungen im digitalen Amtsblatt des Kantons zu veröffentlichen.
Publikationsgesetz einstimmig angenommen
In der letzten Landratssitzung vor der Sommerpause wurde das Publikationsgesetz von den Anwesenden Landrätinnen und Landräten einstimmig angenommen. Die klare Zustimmung zur Digitalisierung des Amtsblatts über alle Parteien hinweg wurde bereits in der Vernehmlassung deutlich. Die gesetzliche Grundlage für das digitale Amtsblatt ist somit gelegt und ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung vollzogen.
Der Postulatsbericht des Regierungsrats beschäftigte sich im Weiteren mit der Frage der Umsetzung der digitalen Publikation. Die Wahl fiel auf das Amtsblattportal (www.amtsblattportal.ch). Damit wurde eine digitale Lösung gefunden, die bereits in sechs anderen Kantonen – unter anderem Basel-Stadt, Zürich und Bern – im Einsatz ist und deren Grundlage das Schweizerische Handelsblatt des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ist. Zudem laufen zum jetzigen Zeitpunkt in einigen weiteren Kantonen Vorarbeiten zur Umstellung des Amtsblatts auf dasselbe Amtsblattportal.
Publikationsprozess ändert sich
Für den Kanton Basel-Landschaft bringt die Umstellung auf das digitale Amtsblatt Änderungen mit sich. Der Publikationsprozess ändert sich dahingehend, dass nicht einmal, sondern voraussichtlich neu zweimal pro Woche Meldungen digital publiziert werden können. Ebenfalls neu ist, dass die Eingabe von Publikationen direkt über Meldestellen wie beispielsweise Dienststellen oder andere öffentliche Organe erfolgen kann und nicht mehr über die Landeskanzlei erfolgen muss. Ein Benutzerprofil der jeweiligen Meldestelle ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Das Publikationsgesetz sieht dabei vor, dass die jeweilige öffentliche Meldestelle, die eine Publikation im Digitalen Amtsblatt veranlasst, auch die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt trägt.
Für die Abonnentinnen und Abonnenten hat das Digitale Amtsblatt den grossen Vorteil, dass die Informationen nun kostenlos im Internet abrufbar sind. Die Informationsbeschaffung wird dadurch für einen Grossteil der Bevölkerung vereinfacht und niederschwellig zugänglich. Wer dennoch weiterhin auf die gedruckte Version angewiesen ist, kann diese kostenpflichtig bei der Landeskanzlei beziehen.
Damit die Umstellung auf das digitale Amtsblatt reibungslos verläuft, erproben ab September ausgewählte Stellen der kantonalen Verwaltung auf einem Testsystem die geplante Lösung. Zusammen mit dem SECO wird zudem im Herbst eine erste Nutzerschulung durchgeführt. Bei Fragen zum Digitalen Amtsblatt steht die Landeskanzlei zur Verfügung ([email protected]).
Julia Stühlinger und Katinka Weissenfeld
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