Betreibungen & Konkurs, Rechtssprechung
- Arbeitslosenentschädigung
Die kantonale Arbeitslosenkasse ist Ansprechpartner in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenkasse prüft im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Anspruchsvoraussetzungen der Versicherten auf Arbeitslosenentschädigung sowie andere Leistungen und ist für die monatlichen Auszahlungen verantwortlich. Die Arbeitslosenkasse entrichtet unter anderem Arbeitslosen-, Insolvenz-, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädigungen. Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Dienstleistungen, sondern auch die beste Erreichbarkeit sämtlicher Arbeitslosenkassen im Kanton Baselland. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden sind mehrsprachig und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich.
- Insolvenzentschädigung
Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt Ihre offenen Lohnforderungen um zu verhindern, dass solche Verluste Ihre Existenz bedrohen.
- Kurzarbeitsentschädigung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Arbeitgeber bei Kurzarbeit durch die Bereitstellung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Lohnkosten für die betroffenen Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum ab.