Amtsblatt
Wann wird das Amtsblatt publiziert?
Das Amtsblatt erscheint jeweils am Donnerstag.
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Gedrucktes Amtsblatt – Internet-Amtsblatt: Welche Unterschiede gibt es?
Im Internet-Amtsblatt nicht aufgenommen sind: Gerichtliche Publikationen und die Vormundschaftlichen Publikationen (Grund: Datenschutz); die Chronologische Gesetzessammlung; die Eidgenössischen Erlasse (vgl. auch Amtliche Sammlung des Bundes).
Im Internet-Amtsblatt nicht aufgenommen sind: Gerichtliche Publikationen und die Vormundschaftlichen Publikationen (Grund: Datenschutz); die Chronologische Gesetzessammlung; die Eidgenössischen Erlasse (vgl. auch Amtliche Sammlung des Bundes).
Sie finden die Erlass-Sammlung des Kantons Basel-Landschaft – stets auf dem aktuellsten Stand – in der Gesetzessammlung. Erlasse, die bei Beschlussfassung noch nicht in Kraft sind, finden Sie unter Demnächst in Kraft tretende Erlasse.
Wann ist Redaktionsschluss?
Redaktionsschluss ist jeweils Dienstag, 10 Uhr
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