Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft
12.08.2015
Die Behördliche Anordnung vom 7. Juli 2015
in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft.
Das Wasserentnahmeverbot vom 27. Juli 2015 wird aufgehoben.
Der Betrieb der Hotline 0800 800 112 wird eingestellt.
Medienmitteilung Nr. 7
Der Kantonale Krisenstab hält in Absprache mit den Fachspezialisten das am 7. Juli 2015 verhängte Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern aufrecht.
Hingegen wird das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Baselbiet aufgehoben. Der Betrieb der Hotline für Fragen der Bevölkerung wird ab sofort eingestellt.
Seit dem letzten Rapport wurden Niederschlagsmengen in Binningen und Basel von rund 33 mm und in Rünenberg 35.6 mm gemessen. Für eine Entspannung der Lage bezüglich Waldbrandgefahr sind diese Niederschläge in allen Regionen des Kantons zu gering.
Der Waldboden ist nach wie vor trocken, die Niederschläge drangen nur bedingt und punktuell in die trockenen Böden ein. Auch die niedrigeren Temperaturen führen diesbezüglich nicht zu einer Entspannung. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr gross ( Stufe 4 von 5 ).
Eine Brandgefahr geht immer noch von abgeernteten Feldern (Stoppelfelder) aus.
Die durch Gewitter verursachten Regenfälle haben bei der Situation der Fliessgewässer im Kanton zu einer leichten Entspannung geführt. Die Wasserführung der Fliessgewässer ist auf tiefem Niveau stabil. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen gehen weiter langsam aber stetig zurück. Zurzeit gibt es bei der öffentlichen Wasserversorgung noch keine nennenswerten Probleme.
Deshalb hebt der Kantonale Krisenstab das generelle Verbot von Wasserentnahmen aus den Baselbietern Oberflächengewässern auf . Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch übersteigen, einer Bewilligung der Bau- und Umweltschutzdirektion bedürfen. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen mittels Giesskanne oder Eimern ohne den Einsatz motorgetriebener Geräte .
Die Aussichten für die kommende Woche sind wechselhaft. Sonnig bis stark bewölkt mit einigen Schauern und möglichen Gewittern bei Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad.
Aufgrund der durchgeführten Lagebeurteilung durch die verschiedenen Fachdienste des Kantonalen Krisenstabes Basel-Landschaft bleibt deshalb das Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen .
Die Hotline des Kantonalen Krisenstabes (seit 7. Juli 2015 in Betrieb) als Anlaufstelle für Fragen der Bevölkerung zum Feuerverbot wird ab sofort eingestellt .
Die behördlichen Anordnungen zur Erinnerung
Der Kantonale Krisenstab hält in Absprache mit den Fachspezialisten das am 7. Juli 2015 verhängte Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern aufrecht.
Hingegen wird das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Baselbiet aufgehoben. Der Betrieb der Hotline für Fragen der Bevölkerung wird ab sofort eingestellt.
Seit dem letzten Rapport wurden Niederschlagsmengen in Binningen und Basel von rund 33 mm und in Rünenberg 35.6 mm gemessen. Für eine Entspannung der Lage bezüglich Waldbrandgefahr sind diese Niederschläge in allen Regionen des Kantons zu gering.
Der Waldboden ist nach wie vor trocken, die Niederschläge drangen nur bedingt und punktuell in die trockenen Böden ein. Auch die niedrigeren Temperaturen führen diesbezüglich nicht zu einer Entspannung. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr gross ( Stufe 4 von 5 ).
Eine Brandgefahr geht immer noch von abgeernteten Feldern (Stoppelfelder) aus.
Die durch Gewitter verursachten Regenfälle haben bei der Situation der Fliessgewässer im Kanton zu einer leichten Entspannung geführt. Die Wasserführung der Fliessgewässer ist auf tiefem Niveau stabil. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen gehen weiter langsam aber stetig zurück. Zurzeit gibt es bei der öffentlichen Wasserversorgung noch keine nennenswerten Probleme.
Deshalb hebt der Kantonale Krisenstab das generelle Verbot von Wasserentnahmen aus den Baselbietern Oberflächengewässern auf . Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch übersteigen, einer Bewilligung der Bau- und Umweltschutzdirektion bedürfen. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen mittels Giesskanne oder Eimern ohne den Einsatz motorgetriebener Geräte .
Die Aussichten für die kommende Woche sind wechselhaft. Sonnig bis stark bewölkt mit einigen Schauern und möglichen Gewittern bei Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad.
Aufgrund der durchgeführten Lagebeurteilung durch die verschiedenen Fachdienste des Kantonalen Krisenstabes Basel-Landschaft bleibt deshalb das Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen .
Die Hotline des Kantonalen Krisenstabes (seit 7. Juli 2015 in Betrieb) als Anlaufstelle für Fragen der Bevölkerung zum Feuerverbot wird ab sofort eingestellt .
Die behördlichen Anordnungen zur Erinnerung
- Es ist verboten im Wald und an sichtbaren Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Abstand von 200 m ist einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- / Kohlegrills.
- Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern - sofern vom Gemeindereglement und Gemeinderat gestattet - ist nur erlaubt in einem Abstand von mindestens 200 m vom Wald und sichtbarem Waldrand.
- Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbst gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
Die Entwicklung der Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet und wöchentlich neu beurteilt. Der nächste ordentliche Rapport des Kantonalen Krisenstabes ist für den 19. August 2015 geplant.
Alle involvierten Behörden danken der Bevölkerung an dieser Stelle für das verantwortliche Handeln in den letzten Wochen und das gezeigte Verständnis für die angeordneten Massnahmen. Der Kantonale Krisenstab bittet weiterhin dieses Verantwortungsbewusstsein zur Vermeidung von Bränden umzusetzen.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen und die Liste der häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Krisenstabes.
Alle involvierten Behörden danken der Bevölkerung an dieser Stelle für das verantwortliche Handeln in den letzten Wochen und das gezeigte Verständnis für die angeordneten Massnahmen. Der Kantonale Krisenstab bittet weiterhin dieses Verantwortungsbewusstsein zur Vermeidung von Bränden umzusetzen.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen und die Liste der häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Krisenstabes.