AUFHEBUNG der behördlichen Anordnung vom 7. Juli 2015
26.08.2015
Medienmitteilung Nr. 9
Kein generelles Feuerverbot mehr im Wald und an Waldrändern im Kanton Basel-Landschaft.
Aufhebung gilt ab Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h
Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft hebt das am 7. Juli 2015 verhängte generelle Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern per Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h auf.
Das ganze Kantonsgebiet hat in den vergangenen Tagen Niederschläge zwischen 19.5 mm (Binningen) und 19.1 mm (Rünenberg) erhalten. Dies hat zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr beigetragen. Bei der Waldbrandgefahr konnte die Gefährdungsstufe von bisher 4 (gross) auf 2 (mässig) zurückgestuft werden. Das generelle Feuerverbot für den ganzen Kanton wird deshalb per Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h aufgehoben .
Die Niederschläge und die allgemeinen Wetterverhältnisse der vergangenen Tage haben die für eine Aufhebung des Feuerverbotes notwendigen Rahmenbedingungen (unter anderem Nachtfeuchte etc.) teilweise bis nahezu erreicht.
Verhaltensempfehlungen:
Da sich die Situation bezüglich Trockenheit im Kanton aber unterschiedlich zeigt, wird bei windigem Wetter (Bise) und an exponierten Stellen (z.B. Waldränder mit Übergang zu Stoppelfeldern, Waldlichtungen mit dichtem Kronendach) folgendes empfohlen:
Kein generelles Feuerverbot mehr im Wald und an Waldrändern im Kanton Basel-Landschaft.
Aufhebung gilt ab Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h
Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft hebt das am 7. Juli 2015 verhängte generelle Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern per Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h auf.
Das ganze Kantonsgebiet hat in den vergangenen Tagen Niederschläge zwischen 19.5 mm (Binningen) und 19.1 mm (Rünenberg) erhalten. Dies hat zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr beigetragen. Bei der Waldbrandgefahr konnte die Gefährdungsstufe von bisher 4 (gross) auf 2 (mässig) zurückgestuft werden. Das generelle Feuerverbot für den ganzen Kanton wird deshalb per Donnerstag, 27. August 2015 / 1200h aufgehoben .
Die Niederschläge und die allgemeinen Wetterverhältnisse der vergangenen Tage haben die für eine Aufhebung des Feuerverbotes notwendigen Rahmenbedingungen (unter anderem Nachtfeuchte etc.) teilweise bis nahezu erreicht.
Verhaltensempfehlungen:
Da sich die Situation bezüglich Trockenheit im Kanton aber unterschiedlich zeigt, wird bei windigem Wetter (Bise) und an exponierten Stellen (z.B. Waldränder mit Übergang zu Stoppelfeldern, Waldlichtungen mit dichtem Kronendach) folgendes empfohlen:
- Feuer nur in bestehenden gut gesicherten Feuerstellen entfachen;
- Das Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen;
- Vor dem Verlassen der Feuerstelle das Feuer und die Glut vollständig löschen;
- Vorsichtiger und verantwortungsbewusster Umgang mit Feuer im Freien.
Der Kantonale Krisenstab wird weiterhin regelmässige Lagebeurteilungen durchführen.
An dieser Stelle bedankt sich der Kantonale Krisenstab bei der Bevölkerung für das bis anhin gezeigte Verständnis der Behördenmassnahme und hofft weiterhin, auf einen vorsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer im Freien zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen (FAQ’s zu den Verhaltensempfehlungen) finden Sie auch auf der Homepage des Kantonalen Krisenstabes .
> FAQ's