Abbrennen von Feuerwerk ist mit Auflagen erlaubt

27.07.2015

Mindestabstand zu Wald und Waldrändern 200 Meter



Medienmitteilung Nr. 5

Das Wetter des vergangenen Wochenendes hat vor allem in landwirtschaftlichen Kulturen eine leichte Entschärfung der Lage gebracht. Der Kantonale Krisenstab erlaubt deshalb das Abbrennen von Feuerwerk mit Auflagen. Im Wald und an Waldrändern besteht nach wie vor ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe wird reduziert auf Stufe 4 (gross). Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist weiterhin untersagt.

Die je nach Region unterschiedlich stark ausgefallenen Niederschläge (Binningen 6,7 Millimeter, Langenbruck 27 Millimeter) und die gesunkenen Temperaturen der vergangenen Tage haben die Lage ausserhalb des Waldes leicht entschärft. Der Kantonale Krisenstab lässt daher in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen grundsätzlich zu, dass an den Bundesfeiern (31. Juli/1. August) Feuerwerk mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und sichtbaren Waldrändern gezündet wird. Die Bevölkerung ist zudem aufgerufen, die aufgedruckten Sicherheitsabstände noch zu vergrössern und den Abstand zu Wald und sichtbarem Waldrand auf mindestens 200 Meter einzuhalten. Feuerwerke sollen nur auf festen nicht brennbaren Flächen (z.B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden. Auch Höhenfeuer sind in einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und sichtbaren Waldrändern erlaubt. Es ist in der Autonomie der Gemeinde die Massnahmen zu verschärfen.

Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 4 (gross) zurückgenommen, jedoch bleibt das Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) bestehen. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballonen und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden. Sie ist auch weiterhin aufgerufen sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen umzugehen.

Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern bleibt bis auf Widerruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein.

Im Bereich der Wasserversorgungen haben die Gemeinden - wo notwendig - zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufgerufen.

Zur Erinnerung:
  1. Das Abbrennen von Feuerwerk ist unter dem Jahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen wie zum Beispiel anlässlich von Bundesfeiern (31. Juli / 1. August) regeln die Gemeinden.
  2. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  3. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  4. Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und sichtbarem Waldrand haben.
  5. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  6. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist weiterhin auf Widerruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein.
  7. Im Bereich der Wasserversorgungen haben die zuständigen Gemeinden - wo notwendig- die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufzurufen.
Weitere Informationen finden sie unter der Home www.kks.bl.ch oder bei der Kantonalen Hotline 0800 800 112.