Mitglieder, Wahlen
Im Kanton Basel-Landschaft besteht der Regierungsrat aus fünf Mitgliedern, gewählt auf vier Jahre durch das Volk. Für die Wahl gilt das Majorz-Prinzip. Der Regierungspräsident ist "primus inter pares" (Erster unter Gleichgestellten) und wird vom Landrat für ein Jahr gewählt (Juli–Juni). Der Regierungspräsident leitet die Regierungsratssitzungen und übernimmt im Präsidentenjahr besondere Repräsentationspflichten. Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und gleichzeitig die oberste vollziehende Instanz des Kantons. Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig (siehe Kanton in Kürze).
Regierungspräsident: Dr. Anton Lauber
Amtsantritt: 2013
Amtsantritt: 2013
Amtsantritt: 2019
von Hölstein, in Hölstein
Amtsantritt: 2015
Amtsantritt: 2011