Zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen
Die bisherige unscharfe Rollen- und Kompetenzverteilung zwischen Schulleitung, Schulrat und Gemeinde bzw. Kanton kann den stetig steigenden Anforderungen an das Bildungswesen immer weniger gerecht werden. Hierfür wird eine Gesetzesvorlage benötigt, welche der Regierungsrat in die Vernehmlassung schickt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat damit die Einführung eines zeitgemässen Führungsmodells sowie eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes.
Seit dem Inkrafttreten des Bildungsgesetzes im Jahre 2002 sind die Anforderungen an Schulräte und Schulleitungen stetig gestiegen. Die unklar definierten strategischen und operativen Zuständigkeiten dieser Führungsebenen bringen die Schulräte als Milizgremium immer wieder fachlich und zeitlich an ihre Grenzen. Folge davon sind teilweise inkonsistente Entscheide mit mitunter erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Schulträger, insbesondere bei komplexen Personalfragen oder Schulausschlüssen.
Mangels Weisungsbefugnis gegenüber Schulleitung und Schulrat ist darüber hinaus die strategische Führung der kommunalen Schulen durch die Gemeinden sowie der Sekundar-, Mittel- und Berufsfachschulen durch den Kanton nicht möglich. Die kantonale Aufsichtspflicht über alle Schulstufen kann in dieser Konstellation ebenfalls nur ungenügend wahrgenommen werden. Mit den beiden Vorlagen, die in die Vernehmlassung gehen, werden diese gravierenden Schwächen des bestehenden Systems behoben.
Künftig klare Führung in der Linie für alle kantonalen Schulen
Mit den neuen Führungsstrukturen für die Sekundarstufen I und II wird das Dreiecksverhältnis der verschiedenen Führungsebenen, Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion (BKSD) entflochten. Die Schulleitungen werden gestärkt, indem sie die Kompetenz für sämtliche operativen Entscheide erhalten. Dadurch wird die Teilautonomie der Schulen erhöht. Die neuen Führungsstrukturen ermöglichen dem Kanton als Träger, seine Schulleitungen direkt anzustellen und die Entwicklung seiner Schulen qualitätsorientiert zu stärken. Der Schulrat spielt weiterhin eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der Schule und deren Erfüllung des Bildungsauftrags. Er genehmigt das Schulprogramm, an dessen Ausarbeitung er massgebend mitwirkt.
Gemeinden können das für sie passende Führungsmodell wählen
Jede Gemeinde entscheidet künftig an der Urne selbst, wie sie die Führungsstrukturen für ihre Schulen auf die lokalen Bedürfnisse abstimmen möchte. Damit werden die Schulen besser in die Gemeinden eingebunden. Gleichzeitig wird die kommunale Handlungsfreiheit gestärkt. Im Grundsatz werden die bisherigen strategischen Aufgaben des Schulrats und die Führung der Schulleitung neu dem Gemeinderat zugewiesen. Die Gemeinde kann diese Kompetenz jedoch einem Schulrat übertragen oder dem Gemeinderat eine beratende Schulkommission zur Seite stellen.
Führungsmodelle wurden breit diskutiert
In die nun vorliegenden Modelle flossen Rückmeldungen von Schulräten, Schulleitungskonferenzen, Bildungsrat, Bildungskommission, Amtlicher Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer (AKK) und Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB) ein. Für die kommunalen Schulen wurden die Führungsmodelle an zwei Tagsatzungen der Gemeinden diskutiert und gutgeheissen. Die Vorlage wurde gemeinsam mit Gemeindevertretenden sowie vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ausgearbeitet und erfüllt die Vorgaben der Tagsatzung der Gemeinden.
Qualitätssicherung und kantonale Aufsicht werden gestärkt
Zusätzlich zur Schaffung von klaren Führungsstrukturen werden die Qualitätssicherung und die kantonale Aufsicht über die Schulen aller Stufen neu konzipiert und umfassend verankert. Sie achtet darauf, dass der Bildungsauftrag im Rahmen der Vorgaben von Bund und Kanton umgesetzt wird. Sämtliche Massnahmen bezwecken, die hohe Qualität der Schulen sicherzustellen oder gar zu verbessern – zugunsten der Ausbildung der Baselbieter Schülerinnen, Schüler und Lernenden.
> Vernehmlassungsunterlagen (VAGS-Projekt "Variable Führungsstrukturen für die kommunalen Schulen" / "Klara Führungsstrukturen für die kantonale Schulen")