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06.04.2016
Wiederholung der Einwohnerratswahlen in Reinach
Die Regierung heisst drei Beschwerden zu den Einwohnerratswahlen der Gemeinde Reinach vom 28. Februar 2016 gut und ordnet eine Wiederholung der Wahlen an. 15 Prozent der Wahlzettel wurden unvollständig abgegeben und mussten für ungültig erklärt werden. Damit könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler unverfälscht ermittelt worden sei, begründet der Regierungsrat seinen Entscheid.
Am 28. Februar 2016 wählten die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Reinach die Mitglieder des Einwohnerrates. Für die Wahl gingen beim Wahlbüro 843 unvollständige Wahlzettel ein, weil viele Stimmberechtigte diese irrtümlich in zwei Teile geteilt und nur einen Teil abgegeben hatten. Das Wahlbüro erklärte nach Rücksprache mit der Landeskanzlei sämtliche 843 Teillisten, rund 15 Prozent aller abgegebenen Wahlzettel, für ungültig. Diese unvollständigen Wahlzettel wurden für die Ermittlung der Wahlresultate nicht berücksichtigt.
Gemeinde wird angewiesen, die Wahlen neu anzusetzen
Gegen das Wahlresultat erhoben drei Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Reinach Beschwerde. Mit Entscheid vom 5. April 2016 hat der Regierungsrat die Beschwerden gutgeheissen. Er hob die Wahlen auf und wies die Gemeinde an, die Einwohnerratswahlen umgehend neu anzusetzen.
Unverfälschtes Ermitteln des Wählerwillens nicht möglich
Zur Begründung seines Entscheids hält der Regierungsrat fest, aufgrund des hohen Anteils von 15 Prozent ungültiger Wahlzettel müsse davon ausgegangen werden, dass das für die Wahl verwendete Material ungeeignet war, um den freien und unverfälschten Willen der Stimmberechtigten zu ermitteln. Als Korrekturmassnahme erwog der Regierungsrat eine ausnahmsweise Berücksichtigung der für ungültig erklärten, geteilten Wahlzettel. Er kam jedoch zum Schluss, dass der Wille der Stimmenden bezüglich der fehlenden Teile der Wahlzettel trotzdem unklar bliebe. Daher liesse sich auch mit einer nachträglichen Berücksichtigung der ungültigen Wahlzettel kein zuverlässiges Wahlergebnis ermitteln.
Für Rückfragen
Peter Vetter, Landschreiber, 061 552 50 01
Am 28. Februar 2016 wählten die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Reinach die Mitglieder des Einwohnerrates. Für die Wahl gingen beim Wahlbüro 843 unvollständige Wahlzettel ein, weil viele Stimmberechtigte diese irrtümlich in zwei Teile geteilt und nur einen Teil abgegeben hatten. Das Wahlbüro erklärte nach Rücksprache mit der Landeskanzlei sämtliche 843 Teillisten, rund 15 Prozent aller abgegebenen Wahlzettel, für ungültig. Diese unvollständigen Wahlzettel wurden für die Ermittlung der Wahlresultate nicht berücksichtigt.
Gemeinde wird angewiesen, die Wahlen neu anzusetzen
Gegen das Wahlresultat erhoben drei Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Reinach Beschwerde. Mit Entscheid vom 5. April 2016 hat der Regierungsrat die Beschwerden gutgeheissen. Er hob die Wahlen auf und wies die Gemeinde an, die Einwohnerratswahlen umgehend neu anzusetzen.
Unverfälschtes Ermitteln des Wählerwillens nicht möglich
Zur Begründung seines Entscheids hält der Regierungsrat fest, aufgrund des hohen Anteils von 15 Prozent ungültiger Wahlzettel müsse davon ausgegangen werden, dass das für die Wahl verwendete Material ungeeignet war, um den freien und unverfälschten Willen der Stimmberechtigten zu ermitteln. Als Korrekturmassnahme erwog der Regierungsrat eine ausnahmsweise Berücksichtigung der für ungültig erklärten, geteilten Wahlzettel. Er kam jedoch zum Schluss, dass der Wille der Stimmenden bezüglich der fehlenden Teile der Wahlzettel trotzdem unklar bliebe. Daher liesse sich auch mit einer nachträglichen Berücksichtigung der ungültigen Wahlzettel kein zuverlässiges Wahlergebnis ermitteln.
Für Rückfragen
Peter Vetter, Landschreiber, 061 552 50 01