Werterhaltung Kantonsstrassen: Vierjahresbudget 2022–2025
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Instandsetzung und Korrektion der Kantonsstrassen für die Jahre 2022–2025 eine neue einmalige Rahmenausgabe (Investitionsrechnung) von 116 Millionen Franken. Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Kantonsstrassen wird eine neue einmalige Rahmenausgabe (Erfolgsrechnung) von 54,8 Millionen Franken inkl. 20 Millionen Franken für erhöhte Entsorgungskosten beantragt.
Im Rahmen der rollenden Mehrjahresplanung beantragt der Regierungsrat den Vierjahreskredit für den Strassenunterhalt, um die finanziellen Mittel gezielt einsetzen zu können. Damit soll der Wert der Infrastruktur optimal erhalten bleiben und gleichzeitig sollen möglichst viele Strassenkilometer erneuert werden können.
Mit dem Verpflichtungskredit 2018 bis 2021 konnte der heutige Investitionsrückstand bei den Kantonsstrassen bei gleichbleibenden Ausgaben abgebaut werden. Gleichzeitig konnte eine zeitliche Verkürzung der einzelnen Projekte erreicht werden. Dies führt zu mehr Projektstabilität und die Bauzeit auf den Verkehrsachsen konnte reduziert werden.
Die Grundlage für die Vierjahresbudgetierung bildet bei der Planung der Instandsetzungen für die Kantonsstrassen das Erhaltungsmanagement. Es sieht einerseits eine präventive Sanierung der über 30-jährigen Strassenabschnitte vor und andererseits beinhaltet es die geplante, zustandsbezogene Erhaltung des Strassennetzes. Der Zustand der Strassen wird periodisch mit Strassenzustandsaufnahmen ermittelt. Aus diesen Aufnahmen werden Erhaltungsmassnahmen abgeleitet, welche festlegen, wie die Instandsetzungsmassnahmen optimal und möglichst kostengünstig ausgeführt werden können. Diese Massnahmen werden mittels einer Mehrjahresplanung mit Einbezug aller möglichen Partnern wie Werken, Gemeinden, ÖV und ähnlichen koordiniert.