Werterhaltung der Kantonsstrassen: Verpflichtungskredit 2018 – 2021
Im Rahmen der Vierjahresbudgetierung hat der Regierungsrat dem Landrat je einen Verpflichtungskredit von 116 Mio. Franken für die Werterhaltung der Kantonsstrassen (Instandsetzung und Korrektion) und von 56 Mio. Franken für den baulichen und betrieblichen Unterhalt (ohne Hochleistungsstrassen) beantragt. Im Betrag enthalten sind erhöhte Entsorgungskosten von 20 Mio. Franken wegen neuer Bundesvorschriften.
Im Rahmen der rollenden Mehrjahresplanung und vor dem Hintergrund von weiteren Entlastungsmassnahmen plant das Tiefbauamt den Strassenunterhalt in einer Vierjahresbudgetierung, um die vorhandenen Mittel wirtschaftlicher einzusetzen.
Damit kann auf der Grundlage des aktuellen Leistungsauftrags insbesondere bei Werterhaltungsprojekten ohne Erhöhung der bisherigen jährlichen Tranchen insgesamt ein zusätzlicher Werterhalt von ca. vier bis acht Mio. Franken (3,5 bis 7,0 Prozent) oder jährlich von ca. ein bis zwei Mio. Franken gerechnet werden. Damit konnte der heutige Investitionsrückstand von ca. 150 Mio. Franken bei den Kantonsstrassen (ohne Hochleistungsstrassen) auf ca. 144 Mio. Franken bei gleichbleibenden Ausgaben längerfristig zumindest zu einem kleinen Teil abgebaut werden.
Vor dem Verpflichtungskredit 2014–2017 wurden für die Werterhaltung der Kantonsstrassen die einzelnen Schritte für die Planung, Projektierung und Ausführung der Bauarbeiten pro Kalenderjahr ausgeschrieben und ausgeführt, damit die Jährlichkeit eingehalten werden konnte. Dadurch wurden die Projekte für die Werterhaltung ohne jeglichen weiteren bautechnischen Anlass unnötig zeitlich in die Länge gezogen, beanspruchten mehr Personalressourcen und verteuerten sich.
Mit dem Verpflichtungskredit werden die Arbeiten jeweils über das ganze Jahr verteilt ausgeführt. Damit werden einerseits die Auslastungsspitzen bei den Planungsbüros und Bauunternehmen gebrochen und die Auslastung wird ausgeglichener. Anderseits kann die massive Häufung der Strassenbaustellen in den Sommermonaten vermindert werden, was sich auf den Verkehrsfluss und die Gefahren für ÖV, MIV und den Langsamverkehr positiv auswirkt.
> Landratsvorlage: Werterhaltung der Kantonsstrassen; Verpflichtungskredit 2018 - 2021
Für Rückfragen:
Drangu Sehu, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), T 061 552 54 51