Vergütung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspital Baselland

09.12.2020

Vergütung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspital Baselland

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage, um das Kantonsspital Baselland (KSBL) für das Jahr 2021 mit gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen im Umfang von 11,3 Millionen Franken zu beauftragen.

Nicht alle Spitalleistungen werden durch die Abgeltungen gemäss Krankenkassengesetzgebung (ausreichend) vergütet. Diese so genannten «gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen» (GWL) müssen seit 2012 vom Besteller (im konkreten Fall vom Kanton Basel-Landschaft) jeweils separat beglichen werden, sofern er sie als versorgungsrelevant erachtet. Der Regierungsrat erachtet in Bezug auf die optimierte Gesundheitsversorgung der Baselbieter Bevölkerung folgende Leistungen für relevant:
– Weiterbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte bis zum Erreichen des ersten Facharzttitels
– Verfügbarkeit eines 24/7-Rettungsdienstes
– Spitalexterne Onkologiepflege (SEOP) für die Betreuung und Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten
– Anteilsmässige Mitfinanzierung der 24/7-Abdeckung durch die Medizinische Notrufzentrale (MNZ)
– Sozialdienstliche Leistungen
– Spezialsprechstunden für Teenager in der Gynäkologie: Unterdeckung beim Angebot von Sprechstunden, vorwiegend mit den Inhalten Verhütungsfragen, Aufklärungsveranstaltungen Hauterkrankungen an den Genitalien etc.
– Vorhalteleistungen für die Katastrophenhilfe
– Notfallleistungen während der Nacht und den Wochenenden am KSBL-Standort Bruderholz

GWL werden nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert, sondern müssen von den Kantonen, die sie bestellen, separat bezahlt werden. Da sich die Umsetzung des Strategieprozesses «Fokus» des KSBL nicht zuletzt infolge der Covid-19-Situation verzögert hat, soll der genannte Betrag nur für das Jahr 2021 gesprochen werden, dies vor dem Hintergrund, dass für die mittelfristige Betrachtung noch vertiefte Abklärungen laufen. So wird etwa die Erhebung der effektiven Kosten für universitäre Lehre und Forschung erst im ersten Quartal 2021 zur Verfügung stehen und über deren allfällige Aufnahme in die GWL-Bestellung anschliessend zu befinden sein. Auch sind parlamentarische Vorstösse hängig, und gemeinsam mit Basel-Stadt soll die Frage geprüft werden, ob und wie künftig Vorhalteleistungen für die Bewältigung von Epidemien als GWL bestellt werden sollen.

> Landratsvorlage