Verbesserte Unterstützung von Familien – Neuregelung der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe geht in die Vernehmlassung

04.09.2019

Der Kanton übernimmt künftig die Finanzierung der ambulanten Hilfen für Kinder und Jugendliche und sorgt für ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot. Die ambulanten Hilfen werden dadurch gleich geregelt wie die stationären Hilfen.

Kinder- und Jugendhilfe heute
Die ambulanten Hilfen befinden sich in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Unter ambulanten Hilfen versteht man eine sozialpädagogische Unterstützung. Diese findet in der Regel zu Hause bei den Familien statt. Die Familien bezahlen die Hilfe zwar selber, werden von den Gemeinden aber mit Beiträgen unterstützt.
Die stationären Hilfen befinden sich in der Zuständigkeit des Kantons. Bei dieser Unterstützungsform werden die Kinder und Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht. Der Kanton finanziert die Leistungen und die Eltern beteiligen sich.

Was ändert sich mit der Aufnahme ins Sozialhilfegesetz?
Mit der Aufnahme der ambulanten Hilfen ins Sozialhilfegesetz soll der Kanton neu auch die ambulanten Hilfen regeln und finanzieren, so wie dies bei den stationären Hilfen schon der Fall ist. Er regelt die Versorgung und das Leistungsangebot hinsichtlich Menge, Qualität und Tarif. Durch die Gesetzesanpassung wird die Kinder- und Jugendhilfe (sowohl das stationäre wie auch das ambulante Angebot) aus einer Hand angeboten. Die beiden Unterstützungsformen können so besser aufeinander abgestimmt werden.

Gemeindesozialdienste, Beratungsstellen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden können auf ein koordiniertes und qualitativ gutes Angebot von stationären und ambulanten Hilfen zurückgreifen. Die beiden Unterstützungsangebote sind gleichermassen zugänglich, sodass die bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien gewährleistet ist.

Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten mit der Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» intensiv geprüft. Er ist überzeugt davon, dass eine Angleichung der Regelungen an die bewährten Strukturen der stationären Kinder- und Jugendhilfe die richtige Lösung ist. Die Aufgaben werden optimal auf die Gemeinden und den Kanton verteilt. Die Gemeinden sind zuständig für die bürgernahe Beratung und der Kanton übernimmt die Finanzierung, die Entwicklung des Angebots und ist Kontrollorgan des gesamten Leistungsangebots.

Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauert vom 3. September 2019 bis am 3. Dezember 2019.